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Vielen Dank Herr Professor Rousseau-Mason.
Herr Prof. Poppinga, ihr Zeuge.
Herr Prof. Poppinga, ihr Zeuge.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Herr Prof. Rousseau-Mason, der Beklagte Michael Schneider hat öffentlich behauptet, Herr Connor hätte "den Staat und seine Bürger im ihr Geld gebracht". Können Sie sich erklären, wie er zu diesem Schluß kommt? Sind Ihnen bei Ihrer Tätigkeit als Finanzminister entsprechende Unregelmäßigkeiten im Haushalt aufgefallen?
Herr Prof. Rousseau-Mason, der Beklagte Michael Schneider hat öffentlich behauptet, Herr Connor hätte "den Staat und seine Bürger im ihr Geld gebracht". Können Sie sich erklären, wie er zu diesem Schluß kommt? Sind Ihnen bei Ihrer Tätigkeit als Finanzminister entsprechende Unregelmäßigkeiten im Haushalt aufgefallen?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Frage ist letztlich in zwei Teile zu gliedern: Herr Connor, Minister für Wirtschaft und Finanzen unter Kanzlerin Heidenberg, war für die Auszahlung der Gehälter an Unionsbedienstete zuständig. Nach seiner Entlassung scheint die Übergabe der Amtsaufgaben im Finanzministerium an die Kanzlerin, die das Ressort im Anschluss selbst verwaltete, nicht wirklich funktioniert zu haben. So wurden noch Gehälter an die längst ausgebürgerte Ministerin Kramer-Ruf, aber auch an Herrn Hennrich, sowie an diverse andere Staatsbedienstete ausbezahlt, die keinen Anspruch auf Zahlung hatten.
Das Unionsparlament hat diesen Umstand im Haushalt für den September gewürdigt, in dem Rückzahlungsforderungen an einige Personen verzeichnet wurden.
Fazit: Ja, es wurden Gelder an Personen ausbezahlt, die keinen Anspruch auf Zahlung hatten, Ob hierbei Vorsatz oder Fahrlässigkeit gilt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ihre Frage ist letztlich in zwei Teile zu gliedern: Herr Connor, Minister für Wirtschaft und Finanzen unter Kanzlerin Heidenberg, war für die Auszahlung der Gehälter an Unionsbedienstete zuständig. Nach seiner Entlassung scheint die Übergabe der Amtsaufgaben im Finanzministerium an die Kanzlerin, die das Ressort im Anschluss selbst verwaltete, nicht wirklich funktioniert zu haben. So wurden noch Gehälter an die längst ausgebürgerte Ministerin Kramer-Ruf, aber auch an Herrn Hennrich, sowie an diverse andere Staatsbedienstete ausbezahlt, die keinen Anspruch auf Zahlung hatten.
Das Unionsparlament hat diesen Umstand im Haushalt für den September gewürdigt, in dem Rückzahlungsforderungen an einige Personen verzeichnet wurden.
Fazit: Ja, es wurden Gelder an Personen ausbezahlt, die keinen Anspruch auf Zahlung hatten, Ob hierbei Vorsatz oder Fahrlässigkeit gilt, vermag ich nicht zu beurteilen.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Gibt es seitens des Klägers noch Fragen an den Zeugen?
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?(
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Schlussplädoyer im Zivilverfahren?
Naja, tun Sie sich keinen Zwang an.
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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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