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Beitrag von Heinrich von Löwenherz »

 

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Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Haben Sie vielen Dank, Herr Kollege.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Herr Vorsitzender,
im vorliegenden Fall sind zweierlei Vorwürfe voneinander zu trennen.

A.
I. Zum einen wäre da der Vorwurf, der Kläger hätte „den Staat und seine Bürger um sein Geld gebracht“ (Vorwurf I). Dieser Vorwurf ist vor allem politischer Natur, er ist untrennbar mit der Funktion des Klägers als Regierungsmitglied verbunden.

II. Zum anderen und im Gegensatz ist dazu der Vorwurf zu sehen, der Kläger hätte Ehebruch begangen (Vorwurf II). Dieser Vorwurf ist nicht-politischer Natur, bewegt sich aber trotzdessen in einer Grauzone, da der Kläger als ehemaliger Unionskanzler, Unionsminister und derzeitiger Unionspräsident eine Person des öffentlichen Lebens und der Zeitgeschichte ist, dessen persönliche Beziehungen in nicht unerheblichem Ausmaße Einfluß auf dessen Würdigung und Rezeption in der Öffentlichkeit haben. Der Bürger ist bei den höchsten Würdenträgern unseres Staates auch auf eine umfassende Information über das Privatleben dieser Personen angewiesen, da insbesondere der Regierungschef und das Staatsoberhaupt auch eine moralische Instanz darstellen, mit der viele Menschen eine besondere Glaubwürdigkeit verbinden.

B.
Herr Vorsitzender, der Kläger macht hier geltend eine Ehrverletzung erlitten zu haben. Eine Ehrverletzung liegt stets nur dann vor, wenn "zu Unrecht Tatsachen über eine Person verbreitet werden, die bei Vorliegen dazu geeignet wären, den Geltungswert dieser Person zu mindern" (so UZG 2008/02). Zu Unrecht kann eine Tatsache nur dann verbreitet werden, wenn sie unwahr ist.

Mein Mandant ist aber von der Richtigkeit seiner Äußerung bzgl. I und II überzeugt. Treffen diese Äußerungen aber zu, so sind diese wahre Tatsachen, deren Verbreitung nicht zu unrecht geschehen kann und somit keine Tatsachen darstellen.

C.
Zur Ermittlung der tatsächlichen Umstände zu II beantrage ich die Vernehmung als Zeugen von Herrn Dr. Sean-William Connor, Frau Dr. Denise Heidenberg, Frau Madonna Ritchie, Herrn Marko Untrial, Frau Marolijn Webber (alle bitte zu laden über das Unionsgericht), sowie des Herrn Michael Schneider, zu laden über mich.

Um die tatsächlichen Umstände zu I. zu ermitteln bitte ich um die Ladung über das Unionsgericht zur Vernehmung als Zeugen von Herrn Unionskanzler Prof. Dr. Sylvain Rousseau-Mason.

Vielen Dank.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Herr Vorsitzender, aufgrund des in UGZ 05/08 ergangenen Urteils und der dort festgestellten Tatsachen, daß a) Frau Dr. Heidenberg bereits während ihrer Ehe mit Herrn Untrial ein Verhältnis mit Herrn Dr. Connor hatte und b) dieses Verhältnis auch die Zeugung eines Kindes beinhaltete, bin ich bereit auf die Vernehmung von Zeugen zu II. zu verzichten, da es eine gerichtlich festgestellte Tatsache ist, daß der Kläger Teil an einem Ehebruch hatte, mithin Ehebrecher ist.
 

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Beitrag von William C. Ashcraft »

Ich denke das ist durchaus zu begrüßen und im Sinne der Prozessökonomie.
 

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Beitrag von Nikolaus Traube »

Alle Pfeifen!
 

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Nikolaus B. E. Traube

bello e impossibile!
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Beitrag von William C. Ashcraft »

Herr Traube, verhalten Sie sich bitte ruhig, sonst muss ich Sie aus dem Saal verweisen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von William C. Ashcraft
Ich denke das ist durchaus zu begrüßen und im Sinne der Prozessökonomie.
Das sehe ich ebenso. Auf die Ladung von Herrn Prof. Rousseau-Mason kann jedoch nicht verzichtet werden.
 

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Beitrag von William C. Ashcraft »

Ich werde den Zeugen umgehend laden lassen.
 

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Beitrag von William C. Ashcraft »

Zur Kenntnis:

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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht I. Instanz -

Herrn Unionskanzler
Prof. Rousseau-Mason
Manuri, Katista

Ladung

Das Unionszivilgericht der Demokratischen Union bittet Sie, an der Aufklärung des Verfahrens vor dem Unionsgericht (AZ: UZG 07/08) mitzuwirken. Nach Informationen des Gerichts sollen Sie nähere Angaben zur Sache machen können, die für den Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein können.
Ich bitte Sie daher, sich dem Unionsgericht für eine Zeugenaussage zur Verfügung zu stellen. Sollte dies auf Grund ihrer Amtsgeschäfte nicht möglich sein, so bitte ich um eine schriftliche Aussage an das Unionsgericht.

Vorsorglich weise ich Sie daraufhin, dass Sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen. Sie können jedoch die Aussage verweigern sofern Sie sich selbst belasten würden.

Hochachtungsvoll,

Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Vorsitzender Unionsrichter
 

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