Das wäre mein Vorschlag, er enthält einige Änderungen in Hinblick auf Abstimmungen und Beschlüsse sowie einen Kompromiss zwischen den bisherigen Änderungsvorschlägen:
Satzung der Linken Liste e.V.
§1 Name, Abkürzung und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen "Linke Liste e.V."
(2) Die offizielle Abkürzung lautet "LL".
(3) Der Verein hat seinen Sitz im Rosa-Luxemburg-Haus in Manuri.
§2 Zweck und Grundwerte
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Dialogs und der Kooperation linker Personen und Gruppierungen in der Demokratischen Union. Insbesondere strebt der Verein eine politische Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen und Einzelmitglieder auf Unionsebene an.
(2) Der Verein bekennt sich zu den Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Pazifismus und Toleranz.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche und juristische Personen werden.
(2) Eine natürliche Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. sich zu den Grundwerten des Vereins bekennt und keiner Organisation angehört, gegen die von der Mitgliederversammlung ein Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst wurde.
(3) Über die Aufnahme einer natürlichen Person entscheidet der Vorstand.
(4) Eine juristische Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. eine Partei (im folgenden Mitgliedspartei) oder ein Verein (im folgenden Mitgliedsverein) ist
2. die Grundwerte des Vereins teilt
3. keiner konkurienden Organisation angehört
(5) Über die Aufnahme einer juristischen Person entscheidet die Mitgliederversammlung.
(6) Mitglieder der Mitgliedsparteien und Mitgliedsvereine sind geborene Mitglieder des Vereins.
(7) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht vorgeschrieben, sondern belaufen sich auf einen freiwilligen Betrag.
(8) Die Mitgliedschaft endet bei:
1. natürlichen Personen durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
2. juristischen Personen durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss.
(9) Nur die Mitgliederversammlung kann über einen Ausschluss entscheiden.
(10) Ausschluss eines Mitgliedes ist möglich wenn:
a) das Verhalten des Mitglieds dem Verein nach Außen hin schadet.
b) das Mitglied innerhalb des Vereins Unruhe stiftet o.ä.
§4 Mitgliederversammlung
(1) Höchstes beschlussfassendes Organ ist die Mitgliederversammlung.
(2) Teilnehmen dürfen alle Mitglieder, welche natürliche Personen sind und je ein Delegierter jeder Mitgliedsorganisation.
(3) Die Mitgliederversammlung tagt auf Einladung des Vorstandes, mindestens aber zwei Mal jährlich.
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Belange des Vereins.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.
(6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet und moderiert.
§4 Vorstand
(1) Der Vorstand wird alle sechs Monate gewählt.
(2) Die Mandate im geschäftsführenden Vorstand sind imperativ.
(3) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen:
1. einer/-m Vorsitzenden
2. einer/-m Stellvertretende Vorsitzenden und GeschäftsführerIn
3. einer/-m SchatzmeisterIn
(4) Die/Der Vorsitzende hat folgende Aufgaben:
1. Repräsentation und Vertretung des Vereins nach Außen.
2. Unterschreibung von Verträgen im Namen des Vereins.
3. Einladung und Leitung der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen. Erstellung der Tagesordnungen.
4. Pressearbeit.
5. Mitgliederbetreuung.
(5) Die/Der Stellvertretende Vorsitzende und GeschäftsführerIn hat folgende Aufgaben:
1. Vertretung und Ausführung der Aufgaben der/des Vorsitzenden bei deren/dessen Abwesenheit oder Krankheit.
2. Unterstützung der/des Vorsitzenden bei deren Tätigkeiten.
3. Verschickung von Einladungen.
4. Verschicken von Pressemitteilungen.
(6) Die/Der SchatzmeisterIn hat folgende Aufgaben:
1. Kassenbuchführung.
2. Annahme von Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
3. Ausstellung von Quittungen.
4. Verfassen eines Kassenberichtes.
(7) Es kann eine beliebige Zahl von Beisitzer gewählt in den erweiterten Vorstand werden.
(8) Der Vorstand ist beschlussfähig wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(10) Für das Amt des/der SchatzmeisterIn kann auch der/die Vorsitzende oder deren/dessen StellvertreterIn kandidieren.
§5 Stimmrecht, Abstimmungen und Wahlen
(1) Alle Mitglieder, welche natürlichen Personen haben freies und gleiches Stimmrecht. Mitglieder, welche juristische Personen sind haben kein Stimmrecht.
(2) Für Abstimmungen und Wahlen wird eine Abstimmungs- und Wahlordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen.
(3) Abstimmungen und Wahlen finden im Allgemeinen auf der Mitgliederversammlung statt. Alternativ kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands eine Mitgliederbefragung durchgeführt werden.
§6 Politisches Programm
(1) Politische Grundsatz- und Wahlprogramme stellen einen Konsens zwischen den Mitgliedsorganisationen dar. Außerdem sind die Meinungen der nicht in einer Mitgliedsorganisation organisierten Einzelmitglieder zu berücksichtigen.
(2) Ein solches Programm wird auf einer Mitgliederversammlung erarbeitet und beschlossen oder dort in Leitpunkten festgelegt und dann von einer Programmkommission ausgearbeitet. Die Versammlungsleitung bemüht sich, nach Abschluss der Aussprache einen Entwurf für das Programm bzw. die Leitpunkte vorzulegen, der einem Konsens zwischen den Mitgliederorganisationen entspricht.
(3) Ausschlaggebend für den Beschluss des Programms bzw. der Leitpunkte ist das Votum der Mitgliederversammlung.
§7 Vereinsauflösung
(1) Der Verein kann nur durch eine Urabstimmung aufgelöst werden. Es müssen drei Viertel aller Abstimmungsteilnehmer für die Auflösung stimmen und es müssen sich vier Fünftel aller Mitglieder an der Abstimmung beteiligen.
(2) Bei einer Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen der Roten Hilfe e.V., Sitz in Manuri, zu.
§8 Schlussbestimmungen
Die Satzung kann nur durch Zweidrittel-Mehrheit durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Es müssen drei Viertel aller Mitglieder anwesend sein.
Diese Regelung umreißt den Entwurf von Programmen konkret als Kompromissbildung der Mitgliedsparteien, welche aber letztendlich von den Einzelmitgliedern beschlossen werden muss. In der Frage nach der Mindestzahl der Versammlungen bin ich dem Vorschlag des Genossen Pjotr nachgekommen, in Bezug auf die Vereinsauflösung habe ich es beim Entwurf des Genossen Wolfgang belassen. Außerdem habe ich einen Passus eingefügt, der außerordentliche Mitgliederbefragungen möglich macht. Diese könnten dann alle Mitglieder erreichen, falls es nicht gelingt, eine beschlussfähige Mitgliederversammlung zu organisieren.
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am Sa 6. Dez 2008, 16:49, insgesamt 3-mal geändert.