Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Ha, Witz des Tages.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Ich habe doch gerade ausgeführt, dass das Gesetz nichts mit Rache zu tun hat. Und ich sehe keine Veranlassung, dass sich die Union mit dem gerade beschriebenen Ergebnis mit Hochverrätern "aussöhnt".Original von Joeli Veitayaki
in dem sie die Rache über die Aussöhnung stellen

Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Nur für Ihren antikommunistischen Reflex.Original von Joeli Veitayaki
allein der Name des Gesetzes "riecht" schon mehr nach Rache, denn nach Aussöhnung.
Ist es doch bereits. Nennt sich Schadensersatz bzw. Geldstrafe.Ich schlage vor, dass die "Enteignung" von Straftäter allgemein erlaubt wird.

Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
der wurde mir in die liberale Wiege gelegt.Original von Montgomery Scott
Nur für Ihren antikommunistischen Reflex.
Original von Joeli Veitayaki
Ich schlage vor, dass die "Enteignung" von Straftäter allgemein erlaubt wird.
ist doch viel zu liberalOriginal von Montgomery Scott
Ist es doch bereits. Nennt sich Schadensersatz bzw. Geldstrafe.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Ich lehne den vorliegenden Entwurf ab. Er scheitert total an rechtsstaatlichen Erfordernissen.
Es kann nicht sein, dass wir verurteilte Straftäter, die bereits ihre Strafe nach dem StGB erhalten haben, noch einmal durch ein anderes Gesetz zusätzlich bestrafen. Das steht im Widerspruch zum Verbot der Doppelbestrafung ("ne bis in idem").
Es kann auch nicht sein, dass wir vollständige Enteignungen durchführen. Das verletzt die Menschenwürde, die ein unantastbares Existenzminimum verlangt.
Meine Damen und Herren, verstehen Sie das nicht falsch: Nach meiner Auffassung sollte auf Hochverrat die Todesstrafe mit anschließender Vermögenskonfiskation stehen. Aber deswegen ist dieser Antrag hier trotzdem nicht verfassungskonform.
Es kann nicht sein, dass wir verurteilte Straftäter, die bereits ihre Strafe nach dem StGB erhalten haben, noch einmal durch ein anderes Gesetz zusätzlich bestrafen. Das steht im Widerspruch zum Verbot der Doppelbestrafung ("ne bis in idem").
Es kann auch nicht sein, dass wir vollständige Enteignungen durchführen. Das verletzt die Menschenwürde, die ein unantastbares Existenzminimum verlangt.
Meine Damen und Herren, verstehen Sie das nicht falsch: Nach meiner Auffassung sollte auf Hochverrat die Todesstrafe mit anschließender Vermögenskonfiskation stehen. Aber deswegen ist dieser Antrag hier trotzdem nicht verfassungskonform.
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52