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Werte Kolleginnen und Kollegen,

dieser Antrag steht zur Abstimmung:
Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft

§1 Änderung der Ehedefinition
Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:"(1)Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Ehevertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."

§2 Einführung der Lebenspartnerschaft
Folgender Paragraph 1a wird in das fünfte Buches des ZGB eingeführt:
"(1)Die Lebenspartnerschaft ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. die Eigentumsverhältnisse an den in die Lebenspartnerschaft eingebrachten Gütern,
2. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
3. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
4. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Lebenspartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Lebenspartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."

§3 Wegfall §2
Der bisherige Paragraph 2 fällt weg.

§4 Schlußbestimmungen
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Legen Sie Einspruch gegen das Gesetz ein?
Bitte stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.

Die Abstimmung endet am Montag, den 08.12.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Ja
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Fabian Montary »

Ja.
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Rex Marker »

Ja, Einspruch!
 

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Beitrag von Rincewind »

Ja
 

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Kaiser

Beitrag von Kreittmayr »

Nein.
 

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Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein





Unionsministerin des Inneren a.D.
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Beitrag von Joseph A. Gladstone »

Ja
 

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Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.

Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
Haudegen
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Haudegen

Beitrag von Victoria Sewell »

Nein.
 

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Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

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Die Abstimmung ist beendet. Es wurden alle 7 Stimmen abgegeben.

5 Ländervertreter stimmten für den Einspruch.
2 stimmten dagegen.

Damit hat der Unionsrat mit mehr als 2/3 Einspruch gegen das Gesetz erhoben.
 

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