Original von Hajo Poppinga
Da bitte ich um Belege.
Es geht um die von Ihnen gewollten Reformen hin zu einer präsidialen Republik.
Was Ihren Antrag angeht - Sie müssen mindestens, gem. Art 10 III 2, Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Sonst wird das so oder so nichts und es ist offensichtlich verfassunsgwidrig. Wird das nicht nachgebessert, befasse ich mich damit nicht weiter.
Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen
§1 - Zweck des Gesetzes
Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Enteignung von allen HochverräterInnen.
§2 - Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieses Gesetz wird bei allen nach §39 StGB verurteilten HochverräterInnen angewendet.
§3 - Übergang des Vermögens
Sämtliches Vermögen wird von der Unionspolizei konfiziert und in einer/-s TreuhänderIn übergeben.
§4 - Einsetzung der/des TreuhänderIn
Die/der TreuhänderIn wird vom Unionsgericht ausgewählt. Unionsregierung, Unionspräsident, die Fraktionen im Unionsparlament und die LändervertretInnen im Unionsrat verfügen über ein Vorschlagsrecht.
§5 - Verwendung des Vermögens
(1) Das Vermögen soll vorrangig zur Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen der/des jeweiligen HochverräterIn verwendet werden. Die Höhe der Entschädigung wird vom Unionsgericht auf Vorschlag der Unionsanwaltschaft und des Rechtsbeistandes der Opfer und der Hinterbliebenen festgelegt.
(2) Überbleibendes Vermögen fließt an den Staat. Aus diesem wird vom Unionsgericht eine angemessene Entschädigung festgelegt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der
Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes