Begründung: es soll verhindert werden, dass erst kürzlich abgelehnte Anträge sofort zur Neuabstimmung vorgelegt werden, bis endlich ein Ergebnis erreicht wurde, daß dem Antragsteller genehm ist.§ 7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
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Michael Schneider bittet das Herrenhaus um Aussprache zu folgendem Antrag:
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Ein Antrag ist abgelehnt, wenn es nicht positiv, mit der Mehrheit der Stimmen in Ja, angenommen wurde. Ich kann aber auch gerne Formulieren
"In erfolgten Abstimmungen nicht angenommene Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert."
Dann wäre auch das klar.
"In erfolgten Abstimmungen nicht angenommene Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert."
Dann wäre auch das klar.
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Ich habe es schon verstanden, blos wird das Problem, dass man als Gegner Anträge durch nichtanwesenheit kippen kann nicht beseitigt.
Grundsätzlich stimme ich ihrem Antrag zu. Ich möchte jedoch diese Aussprache nutzen, um den Umgang mit der Beschlussfähigkeit zu thematisieren.
Grundsätzlich stimme ich ihrem Antrag zu. Ich möchte jedoch diese Aussprache nutzen, um den Umgang mit der Beschlussfähigkeit zu thematisieren.

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Das Kippen von Anträgen durch Nichtanwesenheit ist eine legitime Form der parlamentarischen Möglichkeiten. Mithin die einzige Möglichkeit für mich z.B. gewesen diesen Antrag im Falle, dass noch ein 3. abgestimmt hätte, zu verhindern. Sie hatten Glück dass ich vorher nicht darauf kam.
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Das Afea ist meiner Meinung nach aktiv im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Jedoch reicht es dem Afea, wenn Imperialbürger irgendwo in Manuri einmal im Monat einen Kaffee trinken gehen.
Das Problem ist eher, dass Mitglieder des hohen Hauses oft Monate einfach nicht im Herrenhaus, teils nicht in Imperia erscheinen.
Wenn der Antrag klar abgelehnt werden würde, würde ich mich der aktuellen Mehrheit beugen. So ist jedoch die Meinung des Hauses keinesfalls klar.
Dazu wird die Imperialregierung einen Antrag einbringen.
Ihr Antrag findet jedoch Unterstützung der Regierung unabhängig von dieser Frage, nur eine Anmerkung. 30 Tage sind ein wenig viel. 14 wären angebrachter.
Jedoch reicht es dem Afea, wenn Imperialbürger irgendwo in Manuri einmal im Monat einen Kaffee trinken gehen.
Das Problem ist eher, dass Mitglieder des hohen Hauses oft Monate einfach nicht im Herrenhaus, teils nicht in Imperia erscheinen.
Wenn der Antrag klar abgelehnt werden würde, würde ich mich der aktuellen Mehrheit beugen. So ist jedoch die Meinung des Hauses keinesfalls klar.
Dazu wird die Imperialregierung einen Antrag einbringen.
Ihr Antrag findet jedoch Unterstützung der Regierung unabhängig von dieser Frage, nur eine Anmerkung. 30 Tage sind ein wenig viel. 14 wären angebrachter.
Zuletzt geändert von Rincewind am Mo 1. Dez 2008, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Warum sind 30 Tage zuviel? Eigentlich eher zuwenig, weil dann eben immer etwas schnell neu eingebracht wird, bis das Ergebnis passt...Ändert man den Antrag inhaltlich gehts ja gleich wieder.
Und wenn ein Antrag nicht angenommen wurde ist es mMn egal wie dies geschieht. Nur die Tatsache DAS ist wichtig.
Und wenn ein Antrag nicht angenommen wurde ist es mMn egal wie dies geschieht. Nur die Tatsache DAS ist wichtig.
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Nun gut, dann eben ein längerer Zeitraum. Ich schlage 28 Tage vor, damit gehen wir mit dem Unionswahlrecht konform.
Ich schlage denoch vor, dass eine Wiederholung bei Nichtbeschlussfähigkeit sofort, wenn nicht nach 7 Tagen stattfinden kann.
Nichtbeschlussfähig heisst nicht, dass er abgelehnt wurde, sondern dass nicht genug Beteiligung für eine Meinungsbildung vorhanden war.
Ich schlage denoch vor, dass eine Wiederholung bei Nichtbeschlussfähigkeit sofort, wenn nicht nach 7 Tagen stattfinden kann.
Nichtbeschlussfähig heisst nicht, dass er abgelehnt wurde, sondern dass nicht genug Beteiligung für eine Meinungsbildung vorhanden war.
