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Überarbeitung:
Wohnraum wird explizit den Kommunen zur Finanzierung überlassen. Gibt es weitere Vorschläge für Kommunalfinanzierungen? Sonst lassen wir es vorerst bei diesen und führen ggf. später eine Kommunalumlage der Landessteuer ein.
Koffein, Alkohol und Tabakbesteuerung wurden Zweckgebunden.
Wohnraum wird explizit den Kommunen zur Finanzierung überlassen. Gibt es weitere Vorschläge für Kommunalfinanzierungen? Sonst lassen wir es vorerst bei diesen und führen ggf. später eine Kommunalumlage der Landessteuer ein.
Koffein, Alkohol und Tabakbesteuerung wurden Zweckgebunden.
Edit: Blöde Smileys.Steuererhebungsgesetz der Republik Imperia
§1 Präambel
Dieses Gesetz dient dazu die Zahlungsfähigkeit der Republik Imperia zu sichern.
§2 Umsatzsteuer
(1) Auf alle Umsätze ist eine Steuer von 12,5% zu erheben.
(2) Lebensmittel sind von einer Besteuerung ausgeschlossen.
(3) Auf koffeinhaltige Konsumprodukte fallen weitere 7,5% an.
(4) Auf alkoholhaltige Konsumprodukte fallen weitere 25% an.
(5) Auf nikotinhaltige Konsumprodukte fallen weitere 50% an.
(6) Auf Kraftstoffe und Energieträger auf Mineralölbasis, Kohle, sowie Erdgas fallen weitere 25% an.
(7) Auf Leuchtmittel ab einem Verbrauch von 40W fallen weitere 25% an.
(8 ) Die aus den Steuern aus den Absätzen 3,4 und 5 erhobenen Mittel dienen allein der Finanzierung des Gesundheitssystems.
§3 Gewinn- und Einkommenssteuer
(1) Einkommen und Gewinne werden in Stufen progessiv besteuert. Ausschlaggebend ist der Ort der Entstehung.
(2) Gewinnbesteuerung betrifft die Besteuerung aller innerhalb der Republik Imperia getätigten Geschäfte. Diese sind gesondert auszuweisen.
(3) Einkommensbesteuerung betrifft die Besteuerung aller innerhalb der Republik Imperia erhaltenen Einkommen.
(4) Der Steuersatz für die monatlichen Gewinne und Einkommen wird wie folgt ausgewiesen:
(a) Auf jeden Bramer über einem Freibetrag von 250 Bramer werden 7,5% Steuern erhoben.
(b) Auf jeden Bramer ab 500 Bramer werden 15% Steuern erhoben.
(c) Auf jeden Bramer ab 750 Bramer werden 22,5% Steuern erhoben.
§4 Kommunales Steuerrecht
(1) Kommunen haben das Recht der Steuererhebung über Wohnraum und Grundstücke.
§5 Inkrafttreten
(1) Das Steuergesetz tritt am Monats ersten des Folgemonates nach seiner Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert von Rincewind am Mo 1. Dez 2008, 09:57, insgesamt 4-mal geändert.

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Vielleicht sollten sie das kopieren nochmal üben *spott* Ich erteile hier nur das Wort. Was ist eigentlich mit teeinhaltigen Produkten? Und warum werden Mineralöle besteuert aber sogenannte Bioöl-Produkte nicht?Original von Rincewind
Überarbeitung:
Wohnraum wird explizit den Kommunen zur Finanzierung überlassen. Gibt es weitere Vorschläge für Kommunalfinanzierungen? Sonst lassen wir es vorerst bei diesen und führen ggf. später eine Kommunalumlage der Landessteuer ein.
Koffein, Alkohol und Tabakbesteuerung wurden Zweckgebunden.
Ich erteile dem Imperialkanzler das Wort zur Antragsbegründung und eröffne danach die Aussprache.
Zuletzt geändert von Michael Schneider am Mo 1. Dez 2008, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Imperialregierung ist schwer beschäftigt, kopierfehler können durch neue Praktikanten auftreten und werden schnellstmöglichst behoben. 
Teein ist nach meiner Kenntnis eine andere Bezeichnung für Koffein.
Mineralöle werden besteuert, da diese einen nicht regenerativen Rohstoff darstellen. Die Besteuerung dient dazu anreize zu schaffen, um die Abhängigkeit von diesen Rohstoffen einzudämmen.
Die sogenannten "Bio"Kraftstoffe hingegen, werden regeneriert. Bei diesen müssten jedoch ebenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Herstellung aus Lebensmitteln verbietet. Eine steuerliche Regelung sehe ich hier nicht als das richtige Mittel, oder sind sie anderer Meinung?
Teein ist nach meiner Kenntnis eine andere Bezeichnung für Koffein.
Mineralöle werden besteuert, da diese einen nicht regenerativen Rohstoff darstellen. Die Besteuerung dient dazu anreize zu schaffen, um die Abhängigkeit von diesen Rohstoffen einzudämmen.
Die sogenannten "Bio"Kraftstoffe hingegen, werden regeneriert. Bei diesen müssten jedoch ebenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Herstellung aus Lebensmitteln verbietet. Eine steuerliche Regelung sehe ich hier nicht als das richtige Mittel, oder sind sie anderer Meinung?

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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
keineswegs: warum sind nicht regenerative Energien steuerpflichtig, vorgeblich regenerative aber nicht? (Vorgeblich, weil ich biologisch den langfristigen Wert der Verfeuerung von biologischen Produkten für unsere Lebensmittelertragsflächen in Form von Düngung etc. bezweifele. Böden vergeben nicht so schnell.)
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Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Wie schon gesagt, die Anbaumethoden und arten der Generierung sollten seperat geregelt werden, an sonsten sind diese Stoffe so regenerativ wie landwirtschaftlich gewonnene Lebensmittel. Durch falschen Anbau sind auch diese Raubbau am Land und der Natur.
Fakt ist durch korrekten Anbau sind "Biokraftstoffe" regenerativ.
U.a. haben sie noch den Nebeneffekt, dass sie nur soviel CO² ausstoßen, wie sie als Pflanze aufnehmen.
Pflanzt man diese dauernd nach entsteht ein neutraler Kreislauf.
Fakt ist durch korrekten Anbau sind "Biokraftstoffe" regenerativ.
U.a. haben sie noch den Nebeneffekt, dass sie nur soviel CO² ausstoßen, wie sie als Pflanze aufnehmen.
Pflanzt man diese dauernd nach entsteht ein neutraler Kreislauf.

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