Beiträge: 5330
Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Bitte um Aussprache zur Änderung des Imperialgesetz über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) in Ergänzung im folgenden Passus:
§ 7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
§ 7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Die Imperialregierung beantragt eine Wiederholung der Abstimmung über folgenden Antrag:
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung
§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:
Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers
Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär des Herrenhauses zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.
§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.

Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Antrag der Imperialregierung:
Reformgesetz zur Verfassungsgesetzgebung
§1 Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
Die Artikel 22 und 25 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia werden wie folgt neu gefasst:
§2 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft
- Artikel 22
Beschlussfassung
Das Herrenhaus fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.
Artikel 25
Verfassungsänderungen
Änderungen an der Verfassungsurkunde benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Herrenhauses, sowie der Mehrheit der Imperialbürger durch ein Referendum.

Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Ich beantrage eine Aussprache über das Verhältnis der Republik Imperia zum Kingdom of Albernia.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Antrag der Imperialregierung:
Imperialarchivgesetz
§1
Das Imperialarchiv hat die Aufgabe, die Verfassung, die Gesetze und Urteile sowie Verträge der Republik Imperia im Imperialarchiv aufzubewahren und der Öffentlichkeit jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, wobei jeweils alle aktuell gültigen Gesetze und die aktuelle Verfassung hervorgehoben werden müssen.
§2
Das Imperialarchiv wird durch das für Justiz zuständige Imperialministerium oder einen von diesem beauftragten Imperialarchivar verwaltet. Dafür werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
§3 Sitz des Imperialarchivs ist Wegenstein.
§4 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
