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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
da mir seitens mehrerer Personen vorgeworfen wird, ich würde meine Arbeit hier nur aus persönlichen Gründen durchführen, trete ich hiermit als stellvertretender Präsident des Unionsparlamentes zurück. Es ist mit meinem Gewissen nicht zu vereinbaren, als Stellvertreter diesem Hohen Hause vorzustehen, das persönliche Angriffe einer sachlichen Diskussion vorziehen.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Herzlichen Glückwunsch.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Der Unionskanzler beantragt:
Zweites Änderungsgesetz zum Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz / UDG)
§ 1
Der § 3 UDG wird folgendermaßen geändert:
§3 Besoldung
(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen der Unionspräsident, der Unionskanzler und die Unionsrichter.
b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Unionsminister.
c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden
(namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)
d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.
(2)Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:
Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br
(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


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