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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Unionsexekution über die Westlichen Inseln sind mir so einige Gedanken durch den Kopf gegangen. Welche Kompetenzen hat der Unionskommissar rechtlich wirklich?
In der Unionsverfassung steht folgendes:
1) Was genau ist als Landesbehörde definiert? Sind das auch die Landesparlamente?
2) Beinhaltet das Weisungsrecht damit auch die Übernahme der Präsidentschaft der Landesparlamente?
3) Beinhaltet die Unionskommissarseigenschaft, daß er auch das Land im Unionsrat vertritt?
Meiner Ansicht nach, obliegt dem Unionskommissar nur, die Wahlen einzuleiten, und die Aufsicht über die Behörden des Landes, wie landespolizei oder ähnlichem. Ein Parlament ist jedoch keine Behörde im eigentlichen Sinne. So kann er auch nicht die Amtsgeschäfte des Präsidenten des Landesparlamentes übernehmen. Und auch nicht die Vertretung des Landes im Unionsrat.
Sollte ich mich irren, bitte mit Nachweis auf gesetzliche Grundlagen, nicht einfach mit dem Hinweis auf bisher gängige Praxis
Darüberhinaus sollten wir uns Gedanken machen, dass der Unionspräsident und der Unionsrat keinen Kommissar ernennen sollte, der in dem betreffenden Land wohnt, das gebietet einfach auch die Unparteilichkeit. Das ist jetzt kein Angriff auf Connor oder/und Marker, sondern eine reine Feststellung.
Sollten wir zu keinem abschließenden Ergebnis kommen, währe eine Verordnung sinnvoll, die die Aufgaben und Rechte eines Unionskommissars im Rahmend er Unionsexekution umfassend regelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Unionsexekution über die Westlichen Inseln sind mir so einige Gedanken durch den Kopf gegangen. Welche Kompetenzen hat der Unionskommissar rechtlich wirklich?
In der Unionsverfassung steht folgendes:
Nun tauchen folgende Fragen auf:Artikel 23 - Unionsexekution
(2) Dazu hat der Unionspräsident oder ein von ihm eingesetzter Unionskommisar vorübergehend das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden.
1) Was genau ist als Landesbehörde definiert? Sind das auch die Landesparlamente?
2) Beinhaltet das Weisungsrecht damit auch die Übernahme der Präsidentschaft der Landesparlamente?
3) Beinhaltet die Unionskommissarseigenschaft, daß er auch das Land im Unionsrat vertritt?
Meiner Ansicht nach, obliegt dem Unionskommissar nur, die Wahlen einzuleiten, und die Aufsicht über die Behörden des Landes, wie landespolizei oder ähnlichem. Ein Parlament ist jedoch keine Behörde im eigentlichen Sinne. So kann er auch nicht die Amtsgeschäfte des Präsidenten des Landesparlamentes übernehmen. Und auch nicht die Vertretung des Landes im Unionsrat.
Sollte ich mich irren, bitte mit Nachweis auf gesetzliche Grundlagen, nicht einfach mit dem Hinweis auf bisher gängige Praxis
Darüberhinaus sollten wir uns Gedanken machen, dass der Unionspräsident und der Unionsrat keinen Kommissar ernennen sollte, der in dem betreffenden Land wohnt, das gebietet einfach auch die Unparteilichkeit. Das ist jetzt kein Angriff auf Connor oder/und Marker, sondern eine reine Feststellung.
Sollten wir zu keinem abschließenden Ergebnis kommen, währe eine Verordnung sinnvoll, die die Aufgaben und Rechte eines Unionskommissars im Rahmend er Unionsexekution umfassend regelt.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Bis auf die Herkunft kann ich Ihnen noch folgen. Wenn ein hoher Beamter eines Landes das eigene Land zu den Wahlen führt, dann ist dem nichts entgegenzusetzen, im Gegenteil, er sollte die Strukturen kennen. Der Unionskommissar soll bitte kein politisches Amt, sondern nur verwaltend tätig werden.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Die Herkunft in diesem speziellen Falle deshalb, weil Herr Marker sich als aktueller Unionskommissar "gleichzeitig" für das Amt des Präsidenten der Landesversammlung bewirbt. Ein Unionskommissar von außen wäre eben weniger "parteilich". Ohne das jetzt persönlich Herrn Marker zu unterstellen. Die Unterstellung erfolgt dann simon im Unionsland selber 
gez. Joeli Veitayaki
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Das ist nicht sauber, richtig, aber ich sehe keine besser verwirklichte Überparteilichkeit durch einen Externen - auch der kann Interessen im betreffenden Unionsland verfolgen.
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grundsätzlich ja, aber es macht einfach ein besseres Bild, ansonsten könnte ja der Unionspräsident/Unionsrat einfach einen aus den Landesbürger bestimmen. ME wäre die Außenwirkung schon besser, wenn es jemand ist, der nicht in das Land als Wahlberechtigter oder wählbare Person involviert ist.
und wie ist das mit dem Unionsrat?
und wie ist das mit dem Unionsrat?
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Fr 28. Nov 2008, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Das ist mir noch nicht plausibel genug.
Mit dem Mandat im Unionsrat wurde es bisher so gehandelt, dass der Kommissar das Vertretungsrecht hat. Als Frau Pandora Friedmann - eine Externe - Unionskommissarin von Salbor war, hatte sie mit Joseph Gladstone auch einen Landesbürger für die Vertretung benannt.
Mit dem Mandat im Unionsrat wurde es bisher so gehandelt, dass der Kommissar das Vertretungsrecht hat. Als Frau Pandora Friedmann - eine Externe - Unionskommissarin von Salbor war, hatte sie mit Joseph Gladstone auch einen Landesbürger für die Vertretung benannt.
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eben, so sollte das auch sein. Der Unionskommissar sollte einen Landesbürger ernennen, der die Vertretung im Unionsrat übernimmt. Er kann nicht für das Land sprechen. Auch wenn Marker in seinem Fall ja Landsmann ist.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Oftmals MUSS der Unionskommissar das machen. Er wird ja meist ebendeshalb überhaupt ernannt, weil kein Bürger sich bereitgefunden hat Verantwortung zu übernehmen. Und ich halte es für zweifelhaft diese verantwortung möglichen Kandidaten zu übertragen die
a) demnächst kandidieren wollen und damit Amtsvorteile bekommen oder
b) sie an Leute zu vergeben die kandidiert haben und deutlich abgelehnt wurden. Das würde Wahlen dann ad absurdum führen.
a) demnächst kandidieren wollen und damit Amtsvorteile bekommen oder
b) sie an Leute zu vergeben die kandidiert haben und deutlich abgelehnt wurden. Das würde Wahlen dann ad absurdum führen.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
