
Die Wahlen zum 27. Unionsparlament setze hiermit auf
Samstag, den 20. Dezember 2008 bis zum 25. Dezember 2008
Listen mit Wahlvorschlägen sind spätestens bis zum 13. Dezember 2008 beim Unionswahlleiter einzureichen. Den näheren Fristen bestimmt der Wahlleiter nach eigenem Ermessen.

Ferner machte der Unionspräsident die Unionsregierung auf ihre Rechenschaftspflicht aufmerksam, die der Unionspräsident auch öffentlich einfordert:

Sehr geehrte Mitglieder der Unionsregierung,
sehr geehrter Herr Unionskanzler!
Ich darf Sie bitten und erinnern Ihre Pflicht zur Abgabe eines Rechenschaftsberichts für die laufende Wahlperiode spätestens bis zum 11. Dezember 2008 bei mir einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sean William Connor
Artikel 39 - Amtsaufsicht über die Unionsregierung
(1) Der Unionspräsident fordert alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu auf, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.


