
Der Unionspräsident hat die Unionsexekution über die Westlichen Inseln beantragt:
Gemäß Artikel 23 der Unionsverfassung beantrage ich hiermit die Unionsexekution über das Unionsland Westliche Inseln zu verhängen.
Antragsbegründung:
Da der amtierende Premierminister der Westlichen Inseln zurückgetreten ist und sein Amt nicht mehr wahrnimmt reiche ich den oben ausgeführten Antrag mit folgender Begründung ein.
Ende Oktober 2008 sollten im Unionsland reguläre Wahlen für das Amt des Ministerpräsidenten abgehalten werden. Diese Wahlen wurden aufgrund fehlender Kandidaturen ausgesetzt und bis in den November verschoben. Anfang November 2008 stellte sich als einziger Kandidat für das Amt des Premierministers Herr Patrick Behrens-Nilsson zur Verfügung, der am vergangenen Montag die erforderliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger verfehlte. Da der amtierende Premierminister der Westlichen Inseln ein Mandat im Unionsparlament angetreten hat, ernannte er zur stellvertretenden Premierministerin Frau Bianca Böhm, die die Amtsgeschäfte des Premierministers führte. Frau Böhm erklärte am heutigen Tag öffentlich sie wäre nicht mehr bereit sich „vor den Karren spannen lassen.“ und verwies zu Recht auf die Amtspflicht des Premierministers, der offenkundig nicht gewillt und bereit ist seine verfassungsrechtliche Aufgaben, bis zur Neuwahl eines Nachfolgers zu übernehmen. Um die Handlungsfähigkeit des Unionsrats sicherzustellen empfiehlt es sich Frau Böhm als Ministerin ohne verantwortlichen Vorgesetzten zu entlasten und die Vertretung des Unionsrats im Rahmen eines Unionsexekution sicherzustellen, da mutmaßlich nur durch unionspräsidiale Intervenierung das Unionsland auf den Weg zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden kann und die Dauer von 2 Monaten interiems Regierung den Bürgerinnen und Bürgern und den verantwortlichen politischen Akteueren nicht mehr zugemutet werden kann.


