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Weil es also Sitte ist, dass die übergroße Mehrheit der Bürger nach der Sitte lebt, ihre Speisen mit Messer und Gabel zu sich zu nehmen, sollen Messer und Gabel auch eine gesonderte Rechtsstellung erhalten?
Dieses Gesetz ist im Kern eine Diskrimierung aller anderen Formen des Zusammenlebens als die vom Klerus als recht und billig tradierte, heteronormative "Ehe". Damit wird ein gesellschaftliches Klima der Ab- und Ausgrenzung geschaffen. Sittlich ist das ganz gewiss nicht.
Dieses Gesetz ist im Kern eine Diskrimierung aller anderen Formen des Zusammenlebens als die vom Klerus als recht und billig tradierte, heteronormative "Ehe". Damit wird ein gesellschaftliches Klima der Ab- und Ausgrenzung geschaffen. Sittlich ist das ganz gewiss nicht.
Palin Waylan-Majere OEL
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Nachb koalitionsinternen Beratungen wird der Antrag wie folgt geändert: (Änderungen fett)
Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft
§1 Änderung der Ehedefinition
Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:"(1)Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Ehevertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§2 Einführung der Lebenspartnerschaft
Folgender Paragraph 1a wird in das fünfte Buches des ZGB eingeführt:
"(1)Die Lebenspartnerschaft ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. die Eigentumsverhältnisse an den in die Lebenspartnerschaft eingebrachten Gütern,
2. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
3. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
4. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Lebenspartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Lebenspartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§3 Wegfall §2
Der bisherige Paragraph 2 fällt weg.
§4 Schlußbestimmungen
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Mit dieser Änderung heben Sie wieder die Gleichberechtigung der indigenen Bevölkerung auf.
Wolfgang Müller
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Ich dachte, dass sollte gerade ermöglicht werden???
Also entpuppt sich der VU-Vorschlag doch nur als miese Mogelpackung und Wortklauberei.
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Wolfgang Müller
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Das ist mir durchaus klar. Ich meinte eher, der plötzliche Sinneswandel sei erklärungsbedürftig.Original von Joeli Veitayaki
Die Änderung ist einfach zu erklären. Durch die Zahl "zwei" wird es auf zwei Personen beschränkt. Ohne die Zahl "zwei" wäre Polygamie möglich gewesen.

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Es ist Wunsch der Koalition, daß klargestellt wird, daß nur monogame Beziehungen zu einer echten Partnerschaft führen. Mehr kann ich dazu auch nicht sagten.Original von Montgomery Scott
Was Herrn Poppingas Änderung angeht, so ist sie wohl der Erläuterung bedürftig.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Die Minderheiten waren also nur vorgeschoben. Vaterländisch heißt in diesem Zusammenhang offenbar: gleichförmig nach der Leitkultur in Manuri ausgerichtet zu sein.
Mittlerweile liegt dem Unionsparlament ein Antrag vor, der einerseits die Ehe mit mehreren Partnern vollständig abschafft und andererseits solche Partnerschaften, die kein unterschiedliches biologisches Geschlecht aufweisen können, deutlich herabsetzt. Damit wird gegen Schwulen, Lesben und Transgendern deutlich gesagt: ihr werdet nicht als gleichwertig akzeptiert. Mit der Verfassung und den liberalen Sitten in diesem Land ist das unvereinbar.
Ich hätte gedacht, dass man unter "Reform" eine Verbesserung der Situation für die Mehrheit versteht. Für heterosexuelle Ehen ändert sich nichts, polygame Beziehungen werden verboten und homosexuelle werden behandelt wie Aussätzige. Dieser Entwurf ist keine Verbesserung. Er ist auch nicht konservativ, sondern reaktionär. Er ist auch nicht liberal, sondern autoritär.
Mittlerweile liegt dem Unionsparlament ein Antrag vor, der einerseits die Ehe mit mehreren Partnern vollständig abschafft und andererseits solche Partnerschaften, die kein unterschiedliches biologisches Geschlecht aufweisen können, deutlich herabsetzt. Damit wird gegen Schwulen, Lesben und Transgendern deutlich gesagt: ihr werdet nicht als gleichwertig akzeptiert. Mit der Verfassung und den liberalen Sitten in diesem Land ist das unvereinbar.
Ich hätte gedacht, dass man unter "Reform" eine Verbesserung der Situation für die Mehrheit versteht. Für heterosexuelle Ehen ändert sich nichts, polygame Beziehungen werden verboten und homosexuelle werden behandelt wie Aussätzige. Dieser Entwurf ist keine Verbesserung. Er ist auch nicht konservativ, sondern reaktionär. Er ist auch nicht liberal, sondern autoritär.
Palin Waylan-Majere OEL
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