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1. haben wir ja nun,
2. darauf können wir lange warten
3. siehe 2.
Die Besteuerung des vermögens setzt zwar nach meinem Vorschlag früher ein, dafür ist aber die Gesamtbelastung durch die Sekung der Prozentzahlen der Besteuerung insgesamt geringer. Das Geld soll ja auch nicht auf der Bank versauern, sondern ins Spiel gebracht werden.
2. darauf können wir lange warten
3. siehe 2.
Die Besteuerung des vermögens setzt zwar nach meinem Vorschlag früher ein, dafür ist aber die Gesamtbelastung durch die Sekung der Prozentzahlen der Besteuerung insgesamt geringer. Das Geld soll ja auch nicht auf der Bank versauern, sondern ins Spiel gebracht werden.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 17. Nov 2008, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Signore Poppinga wies ja an anderer Stelle auf die Existenz eines solches Urteil hin. Problematisch wird es, wenn dies tatsächlich gültig ist - dann muss die Union nämlich die ganzen Vermögenssteuern zurückzahlen und wir sind schneller bankrott als wir Steuerrückzahlungsbescheid sagen können.
Zumal ich persönlich auch gar keinen Anreiz in einem System sehe, dass mir schon ab 5000 :br: an die Ersparnisse geht.
Und wie die Belastung sinkt, wenn der Freibetrag auf ein Sechstel des Vorherigen gesenkt und gleichzeitig die Quote Verzwanzigfacht wird. Wer heute 50.000 Bramer besitzt, muss davon 20.000 versteuern und zahlt darauf 0,5 % Steuern. Macht dementsprechend 100 Bramer zu zahlende Vermögenssteuer.
Nach dem Entwurf des FLA Fraktionsvorsitzenden würden vom gleichen Vermögen 45.000 Bramer zu versteuern sein, und die dann gleich mal zu 10%. Damit wären wir bei 4.500 Bramer. Also für dieses Modell das 45-fache.
Das ist radikal konsumfeindlich, denn ein normaler Angestellter kann kaum noch sinnvoll auf ein Familienauto sparen. Rücklagen zu bilden wird dermaßen verteuert, dass es sich kaum noch lohnt. Investieren wird bei solch astronomischen Steuern auch niemand mehr, es gibt dann eine Flucht in Naturalien, Sachwerte und den Schwarzmarkt.
Ich bin immer für gesicherte Staatsfinanzen. Aber bitte vernünftig und sozial ausgleichend, nicht kleptokratisch und ökonomisch schädlich.
Zumal ich persönlich auch gar keinen Anreiz in einem System sehe, dass mir schon ab 5000 :br: an die Ersparnisse geht.
Und wie die Belastung sinkt, wenn der Freibetrag auf ein Sechstel des Vorherigen gesenkt und gleichzeitig die Quote Verzwanzigfacht wird. Wer heute 50.000 Bramer besitzt, muss davon 20.000 versteuern und zahlt darauf 0,5 % Steuern. Macht dementsprechend 100 Bramer zu zahlende Vermögenssteuer.
Nach dem Entwurf des FLA Fraktionsvorsitzenden würden vom gleichen Vermögen 45.000 Bramer zu versteuern sein, und die dann gleich mal zu 10%. Damit wären wir bei 4.500 Bramer. Also für dieses Modell das 45-fache.
Das ist radikal konsumfeindlich, denn ein normaler Angestellter kann kaum noch sinnvoll auf ein Familienauto sparen. Rücklagen zu bilden wird dermaßen verteuert, dass es sich kaum noch lohnt. Investieren wird bei solch astronomischen Steuern auch niemand mehr, es gibt dann eine Flucht in Naturalien, Sachwerte und den Schwarzmarkt.
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Verzeihung, ich hatte da wohl eine völlig falsche Vorlage mit den Steuersätzen und niemand hat das bisher bemerkt. Ich korrigiere mich und meine Zahlen dahingehend:
Edit sagt, Tippfehler sind keine Rechtschreibfehler§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 1000 B. Ab einer Einkommenshöhe von 1000,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 % festgelegt.
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 50.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 50.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 0.75 % erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 75.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 75.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 1,5 % erhoben.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 17. Nov 2008, 16:07, insgesamt 4-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
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das war meine Grundlage:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Monatliche Einkommen,
1. bis einschließlich 210,00 B sind steuerbefreit,
2. ab 210,01 B bis einschließlich 1.000,00 B werden mit 10% besteuert,
3. ab 1.000,01 B bis einschließlich 2.500,00 B werden mit 15% besteuert,
4. ab 2.500,01 B bis einschließlich 4.500,00 B werden mit 25% besteuert,
5. ab 4.500,01 B werden mit 37% besteuert.
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 30.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 30.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,5% erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 100.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 100.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 2,5% erhoben.
gez. Joeli Veitayaki
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Ich möchte an der Stelle nochmal darauf hinweisen, dass sollte ein Land sich zu einer Teilnahme entscheiden, ein Spielraum für eine Landessteuer notwendig ist. Ich empfehle daher bei der Einkommenssteuer nicht mehr als 25% zu besteuern, damit eine mögliche Landessteuer von maximal 25% zusammen nicht mehr als 50% erreicht.

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