Der Kollege Müller hat dazu Aussprache beantragt. Herr Müller hat das Wort.Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft
§1 Änderung der Ehedefinition
Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:"(1)Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Ehevertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§2 Einführung der Lebenspartnerschaft
Folgender Paragraph 1a wird in das fünfte Buches des ZGB eingeführt:
"(1)Die Lebenspartnerschaft ist ein Vertrag zwischen geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. die Eigentumsverhältnisse an den in die Lebenspartnerschaft eingebrachten Gütern,
2. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
3. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
4. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Lebenspartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Lebenspartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§3 Wegfall §2
Der bisherige Paragraph 2 fällt weg.
§4 Schlußbestimmungen
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Der Kollege Poppinga hat den folgenden Gesetzesentwurf eingereicht:

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Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dieses homophobe Gesetz bedeutet eine Schlechterstellung homosexueller Paaren gegenüber den heterosexuellen Paaren. Auch wenn Poppainga eine Besserstellung der indigenen Bevölkerungsteile propagiert, sind diese auch weiterhin schlechter gestellt. Ich kann nur an die freisinnigen, freiheitlichen, sozialistischen, sozialdemokratischen, grünen und sonstigen progressiven Kräfte im Unionsparlament appellieren, dieses Gesetz abzulehnen oder dahingehend abzuändern, dass auch polygame Ehen erlaubt sind und Homosexuelle Paare weiterhin Ehen schließen dürfen.
dieses homophobe Gesetz bedeutet eine Schlechterstellung homosexueller Paaren gegenüber den heterosexuellen Paaren. Auch wenn Poppainga eine Besserstellung der indigenen Bevölkerungsteile propagiert, sind diese auch weiterhin schlechter gestellt. Ich kann nur an die freisinnigen, freiheitlichen, sozialistischen, sozialdemokratischen, grünen und sonstigen progressiven Kräfte im Unionsparlament appellieren, dieses Gesetz abzulehnen oder dahingehend abzuändern, dass auch polygame Ehen erlaubt sind und Homosexuelle Paare weiterhin Ehen schließen dürfen.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Herr Präsident,
liebe Kollegen,
Herr Müller,
niemand wird durch dieses Gesetz schlechter gestellt, es gibt nur Gewinner. Wir differenzieren lediglich zwischen althergebrachter Ehe und neuen Lebensformen und achten somit die Wertvorstellungen des Großteils der Bevölkerung. Gleichzeitig bessern wir die Situation der indigenen Völker und sonstigen alternativen Lebensentwürfe angeht.
Was die homosexuellen Paare angeht, so findet keine rechtliche Schlechterstellung statt.
liebe Kollegen,
Herr Müller,
niemand wird durch dieses Gesetz schlechter gestellt, es gibt nur Gewinner. Wir differenzieren lediglich zwischen althergebrachter Ehe und neuen Lebensformen und achten somit die Wertvorstellungen des Großteils der Bevölkerung. Gleichzeitig bessern wir die Situation der indigenen Völker und sonstigen alternativen Lebensentwürfe angeht.
Was die homosexuellen Paare angeht, so findet keine rechtliche Schlechterstellung statt.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Herr Präsident,
veehrte Kolleginnen und Kollegen,
Herr Poppinga,
legen Sie doch bitte Beweise, beispielsweise Umfrageergebnisse für die Behauptung vor, dass die Mehrheit der Bevölkerung die von Ihnen angesprochenen Wertvorstellungen vertritt. Bisher waren die indigenen Völker und homosexuelle Paare gleichgestellt und keineswegs schlechter gestellt. Ihr Gesetzentwurf ist ein gesellschaftspolitischer Rückschritt. Es wird zwar nicht vom Rechtsweg her jemand schlechter gestellt, aber es ist schon diskriminierend, dass ein Schwuler beispielsweise seinen Partner nicht Ehemann nennen darf, oder das ein polygam lebender Mensch, nicht von Ehepartnern sprechen darf.
veehrte Kolleginnen und Kollegen,
Herr Poppinga,
legen Sie doch bitte Beweise, beispielsweise Umfrageergebnisse für die Behauptung vor, dass die Mehrheit der Bevölkerung die von Ihnen angesprochenen Wertvorstellungen vertritt. Bisher waren die indigenen Völker und homosexuelle Paare gleichgestellt und keineswegs schlechter gestellt. Ihr Gesetzentwurf ist ein gesellschaftspolitischer Rückschritt. Es wird zwar nicht vom Rechtsweg her jemand schlechter gestellt, aber es ist schon diskriminierend, dass ein Schwuler beispielsweise seinen Partner nicht Ehemann nennen darf, oder das ein polygam lebender Mensch, nicht von Ehepartnern sprechen darf.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Herr Präsident,
liebe Kollegen,
Herr Müller,
daß bisher die indigenen Völker und homosexuelle Paare gleichgestellt und keineswegs schlechter gestellt waren ist eine unwahre Behauptung und Sie sollten sich schämen, mit solchen Lügen hier weiter Propapganda zu machen.
Fakt ist, daß es bisher überhaupt keine rechtliche Anerkennung für indigene Beziehungen gab. Homosexuelle Interessenspolitiker haben immer fein darauf geachtet, daß nur ihre Klientel anerkannt wurde, nicht jedoch andere alternative Lebensentwürfe.
Davon abgesehen wird durch das Gesetz niemandem vorgeschrieben, wie er seinen Lebenspartner zu nennen hat. Wenn es Ihnen paßt, Herr Müller, können Sie Ihren Lebenspartner auch "Großer Vorsitzender" oder "Genossen" nennen.
liebe Kollegen,
Herr Müller,
daß bisher die indigenen Völker und homosexuelle Paare gleichgestellt und keineswegs schlechter gestellt waren ist eine unwahre Behauptung und Sie sollten sich schämen, mit solchen Lügen hier weiter Propapganda zu machen.
Fakt ist, daß es bisher überhaupt keine rechtliche Anerkennung für indigene Beziehungen gab. Homosexuelle Interessenspolitiker haben immer fein darauf geachtet, daß nur ihre Klientel anerkannt wurde, nicht jedoch andere alternative Lebensentwürfe.
Davon abgesehen wird durch das Gesetz niemandem vorgeschrieben, wie er seinen Lebenspartner zu nennen hat. Wenn es Ihnen paßt, Herr Müller, können Sie Ihren Lebenspartner auch "Großer Vorsitzender" oder "Genossen" nennen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Hören Sie mal mit dieser Schaumschlägerei auf. Ihr Gesetzentwurf ist Ihrer Person so was von unwürdig und unnötig. Eine einfache Änderung dahingehend, dass auch polygame Ehen erlaubt sind würde genügen. Nein, Sie fangen an mit einer kleinkarrierten Differenzierung der Begrifflichkeiten. Wenn Ihnen nach Kleinkarriertheit zu Mute ist, sollten Sie sich zurück in Ihr katistischen Bauerndorf trollen.
Wolfgang Müller
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Herr Kollege Müller,
im Gegensatz zu Ihnen liebe ich meine Heimat und kehre gern in meine katistianische Heimat zurück. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Debatte.
Wir wollen eine Reform, die beides schafft. Die Gefühle und Wertvorstellungen und Traditionen in diesem Land berücksichtigen und gleichzeitig aber Platz für neue Lebensentwürfe schaffen.
Diese Reform schafft genau das - wir respektieren den Wunsch vieler Menschen nach einer traditionellen Ehe und einem alterhergebrachten Verständnis dieser besonderen Institution, gleichzeitig stellen wir aber niemanden schlechter, sondern gewähren allen Partnerschaften dank dieser Reform den besonderen Schutz des Staates.
Davon abgesehen scheinen mir die Argumente in dieser Debatte aber auch ausgetauscht, sobald Sie das Niveau in Ihrer Pöbelei derart senken. Das Präsidium sollte doch für eine Wahrung des Niveaus sorgen.
im Gegensatz zu Ihnen liebe ich meine Heimat und kehre gern in meine katistianische Heimat zurück. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Debatte.
Wir wollen eine Reform, die beides schafft. Die Gefühle und Wertvorstellungen und Traditionen in diesem Land berücksichtigen und gleichzeitig aber Platz für neue Lebensentwürfe schaffen.
Diese Reform schafft genau das - wir respektieren den Wunsch vieler Menschen nach einer traditionellen Ehe und einem alterhergebrachten Verständnis dieser besonderen Institution, gleichzeitig stellen wir aber niemanden schlechter, sondern gewähren allen Partnerschaften dank dieser Reform den besonderen Schutz des Staates.
Davon abgesehen scheinen mir die Argumente in dieser Debatte aber auch ausgetauscht, sobald Sie das Niveau in Ihrer Pöbelei derart senken. Das Präsidium sollte doch für eine Wahrung des Niveaus sorgen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Herr Poppinga, die Lebensentwürfe der Bürger sind zunächst mal nicht unmittelbar Sache des Staates. Im Übrigen können Menschen, die das wollen, doch unbehelligt eine traditionelle Ehe führen. Es gibt aber keinen Anspruch darauf, dass der Staat eine besondere Form der Anerkennung für diese Menschen erzwingt.

Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die UFD-Fraktion begrüßt ausdrücklich den eingebrachten Gesetzesentwurf, weil er eine sehr deutliche Klarstellung einführt, die zunächst recht simpel erscheint, nämlich den Unterschied zwischen der Institution Ehe und dem der Lebenspartnerschaft. Während die Lebenspartnerschaft, unter der sich eine Reihe von Lebensentwürfen zusammenfassen lässt, auf die gemeinsame Lebensführung abstellt, wird die Institution der Ehe als ein Vertrag Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung definiert. Die Unionsregierung trägt mit dieser Differenzierung dem Umstand Rechnung, dass es die Ehe, die Gemeinschaft von Mann und Frau zwecks Familiengründung, ist, die den Kern und die Grundlage unserer Gesellschaft und unseres Staates darstellt. Hier regeniert sich die Gesellschaft nicht nur biologisch, hier findet auch die erste solidarische Erfahrung statt: die liebevolle Hingabe der Eltern zu ihren Kindern und umgekehrt, das Erlernen von Verantwortlichkeiten, Regeln und Werten.
Aus diesem Grund, weil die Ehe eine so lebenswichtige Funktion für unsere Gesellschaft erfüllt, bedarf sie einer gesonderten Stellung auch in unserem Rechtssystem.
Die Gegner dieses Gesetzes mögen nun einwenden, dass dies in anderen Lebensentwürfen genausogut stattfindet. Auch in einer polygamen Ehe entwickelt sich Familie, auch in einer gleichgeschechtlichen Lebensgemeinschaft können Werte vermittelt und zu Verantwortung und Solidarität erzogen werden. Der entscheidende Punkt, und der Kollege Poppinga hat dies bereits dargelegt, ist aber, dass die in diesem Gesetzentwurf festgelegte Definition von Ehe die sittliche Grundüberzeugung der übergroßen Mehrheit der Menschen in der Demokratischen Union wiederspiegelt.
die UFD-Fraktion begrüßt ausdrücklich den eingebrachten Gesetzesentwurf, weil er eine sehr deutliche Klarstellung einführt, die zunächst recht simpel erscheint, nämlich den Unterschied zwischen der Institution Ehe und dem der Lebenspartnerschaft. Während die Lebenspartnerschaft, unter der sich eine Reihe von Lebensentwürfen zusammenfassen lässt, auf die gemeinsame Lebensführung abstellt, wird die Institution der Ehe als ein Vertrag Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung definiert. Die Unionsregierung trägt mit dieser Differenzierung dem Umstand Rechnung, dass es die Ehe, die Gemeinschaft von Mann und Frau zwecks Familiengründung, ist, die den Kern und die Grundlage unserer Gesellschaft und unseres Staates darstellt. Hier regeniert sich die Gesellschaft nicht nur biologisch, hier findet auch die erste solidarische Erfahrung statt: die liebevolle Hingabe der Eltern zu ihren Kindern und umgekehrt, das Erlernen von Verantwortlichkeiten, Regeln und Werten.
Aus diesem Grund, weil die Ehe eine so lebenswichtige Funktion für unsere Gesellschaft erfüllt, bedarf sie einer gesonderten Stellung auch in unserem Rechtssystem.
Die Gegner dieses Gesetzes mögen nun einwenden, dass dies in anderen Lebensentwürfen genausogut stattfindet. Auch in einer polygamen Ehe entwickelt sich Familie, auch in einer gleichgeschechtlichen Lebensgemeinschaft können Werte vermittelt und zu Verantwortung und Solidarität erzogen werden. Der entscheidende Punkt, und der Kollege Poppinga hat dies bereits dargelegt, ist aber, dass die in diesem Gesetzentwurf festgelegte Definition von Ehe die sittliche Grundüberzeugung der übergroßen Mehrheit der Menschen in der Demokratischen Union wiederspiegelt.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)