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Kaiser

Beitrag von Rincewind »

Antrag der Imperialregierung mit bitte zur Aussprache:
Verfassungsänderungsgesetz zur Bestandssicherung der Republik Imperia

§1 Der Verfassungsurkunde wird folgender Artikel 7, noch vor "Titel II
Die Rechte der Imperianer" hinzugefügt:

Artikel 7

Ressourcen und Infrastruktur

Die Ressourcen und Infrastruktur der Republik Imperia einschließlich der Bodenschätze, Öl-, Gas- und Treibstoffpipelines, elektrische Stromleitungsnetze, Talsperren, Wasserversorgungnetze, Kommunikationsleitungen, sowie die Verkehrsinfrastruktur inkl. Straßen, Schienen und Wasserwegen, sowie Flug-, See- und Binnenhäfen sind Eigentum der Republik Imperia. Sie dürfen weder verkauft noch anderweitig in privates oder betriebliches Eigentum übertragen werden. Die Republik Imperia stellt unter Berücksichtigung sicherheitspolitischer, sozialer und ökologischer Belange den offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen sicher.

§2 Anpassungen
Alle nachfolgenden Artikel inkl. dem bestehenden Artikel 7 werden der bestehenden Reihenfolge entsprechend um einen Artikel nach unten verschoben und neu Nummeriert.

§3 Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.
 

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Kaiser
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Beitrag von Rincewind »

Antrag der Imperialregierung mit Bitte um Aussprache:
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung

§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers

Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Der Imperialkanzler wird nach der Wahl vom Sekretär des Herrenhauses nach Annahme des Abstimmungsergebnisses durch den Kandidaten zur Wahl des Imperialkanzlers ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.

§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.
 

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Beitrag von Rincewind »

Und ein weiterer Leitantrag der Imperialregierung:
Imperialgesetz zur Bekämpfung von Prostitution

§1 Verbot entgeltlicher sexueller Handlungen.
Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird - sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist - wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit einer Freiheitsstrafe ein bis sechs Monaten bestraft.

§2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Foren Gott
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Original von Rincewind
Und ein weiterer Leitantrag der Imperialregierung:
Jetzt haben den Herr Imperialkanzler aber endgültig alle gesunden Geister verlassen...
 

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Beitrag von Rincewind »

Und noch ein Antrag der Imperialregierung zur Aussprache:
Imperialgesetz zur Reform der politischen Rechenschaftspflicht

§1 - Inhalt
Dieses Gesetz führt die Pflicht der gewählten politischen Ämter zur Offenlegung ihrer Bezüge ein.

§2 - Offenlegung der Nebeneinkünfte
(1) Alle vom Volke gewählten Amtsträger der Republik Imperia und seinen Kommunalen Gliederungen haben die Pflicht ihre Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen offenzulegen und die Öffentlichkeit über Änderungen zu Informieren.
(2) Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen im Sinne von Absatz 1 sind
generell entgeltliche Tätigkeiten, die mit mehr als 250 Bramer pro Monat entlohnt werden,
Tätigkeiten in Vorstand, Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium einer öffentlichen Institution, eines Vereins, eines Verbandes oder eines privatwirtschaftlichen Unternehmens,
selbstständige gewerbliche Tätigkeiten,
Besitz von Anteilen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, sofern diese in der Summe 3125 Bramer übersteigen,
Beratungs- und Vertretungstägigkeiten, auch im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.

§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
 

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Herr Bellagio wurde das letzte Mal vor genau drei Wochen gesehen. Ich habe nichts dagegen, wenn es mal etwas länger dauert, aber das finde ich jetzt doch ein bisschen zu viel. Wenn Herr Bellagio nicht die Zeit hat, sein Amt auszuüben, hätte ich doch lieber einen anderen Sekretär. Notfalls biete ich auch an, es selber zu machen.
 

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Beitrag von Rincewind »

Antrag auf Aussprache der Imperialregierung.

Begründung. 24 Regionen sind deutlich zu hoch und unterscheiden sich nicht besonders hoch von einander. Besonders da noch Regionen hinzukommen schlägt die Regierung eine Reduktion vor.

Folgender Leitantrag dient als Diskussionsvorlage mit Arbeitsbezeichnungen:
Kommunalreformgesetz

§1 Die Anlagen 1 und 2 des Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG) werden durch folgende ersetzt:
  • Anlage 1
    Einteilung der imperianischen Kommunen

    Imperialstädte
    I - Mixoxa
    II - Fuxfell-Veredelstein
    V - Kaphaven
    VI - Nusteria
    VII - Hochstett
    VIII - Bad Altwasser
    X - Delamur

    Imperialbezirke
    1 - Swetenküste - Sweto
    2 - Skam
    3 - Rohan
    4 - Falkenküste
    5 - Ober-Jato
    6 - Wegenstein
    7 - Firsten

    Anlage 2
    Kommunale Gliederungskarte
    Bild
§2 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft
 

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Beitrag von Rincewind »

Original von Jonathan Buren
Herr Bellagio wurde das letzte Mal vor genau drei Wochen gesehen. Ich habe nichts dagegen, wenn es mal etwas länger dauert, aber das finde ich jetzt doch ein bisschen zu viel. Wenn Herr Bellagio nicht die Zeit hat, sein Amt auszuüben, hätte ich doch lieber einen anderen Sekretär. Notfalls biete ich auch an, es selber zu machen.
Folgendes aus der GO:
(1) Das Herrenhaus wählt aus seiner Mitte einen Sekretär, der die Sitzungen des Hauses leitet. Die Amtszeit des Sekretärs endet durch Amtsverzicht oder durch Verlust der Mitgliedschaft im Herrenhaus.
Eine Abwahl ist nicht vorgesehen.
(2) Ist das Amt des Sekretärs vakant, ist der Sekretär an der Ausübung seiner Amtspflichten verhindert oder kommt er für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen seinen Amtspflichten nicht nach, so fallen alle gesetzlich definierten Aufgaben des Sekretärs kommissarisch dem Mitglied des Herrenhauses mit der längsten, ununterbrochenen Mitgliedschaftsdauer im Hause zu. Ist das am längsten amtierende Mitglied des Herrenhauses ebenfalls verhindert, erklärt es seinen Verzicht oder kommt es für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen seinen Aufgaben als kommissarischer Sekretär nicht nach, so gehen die Aufgaben des Sekretärs kommissarisch in analoger Vorgehensweise nacheinander auf die übrigen Mitglieder des Herrenhauses in der Reihenfolge ihrer Mitgliedschaftsdauer im Hause über.
Durch die Mitgliedschaftserklärung von Herrn Schneider vom 30.10.2007 00:23h, ist er das längste amtierende Mitglied des Herrenhauses. Nach §3 Absatz 2 der GO ist er damit kommisarischer Sekretär.
 

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Beitrag von Jonathan Buren »

Da haben Sie vollkommen recht, Herr Imperialkanzler. Mir ging es ja auch nicht um eine Abwahl, sondern nur darum, dass der aktuelle Zustand untragbar ist. Gerade Sie sollten mir da zustimmen, schließlich ist noch kein einziger Ihrer Anträge zur Abstimmung gekommen, und ein ganzer Packen wartet außerdem noch auf die Aussprache. Allerdings denke ich, dass Sie Herrn Schneider einmal anschreiben sollten betreffend der ehrenvollen Aufgabe, die ihm in den Schoß gefallen ist. Es scheint mir, dass er im Moment sehr beschäftigt auf Unionsebene ist.
 

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Jonathan Buren
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Beitrag von Rincewind »

Wird gemacht. :)
 

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