Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Mit Verlaub, Herr Vorsitzender, aber der Einlassung der Beklagten muß entschieden widersprochen werden. Wie der Kollege Grimm bereits richtig festgestellt hat, kann der Fonds nicht Eigentümer des Geldes werden, er besitzt keine Rechtspersönlichkeit.
Kennzeichnend für Einkommen ist schlechthin aber ein Aspekt des Vermögenszuwachses. Hat der Fonds aber keine Rechtspersönlichkeit, so kann er auch kein Vermögen bilden, folglich auch keinen Zuwachs an solchem verzeichnen.
Ein Einkommen ist mithin unmöglich. Die Beklagte hat nicht schlüssig dargelegt, woraus sich bei einer Offenlegung der Mittelherkunft des Fonds festellen lassen soll, ob es sich um tatsächliches Einkommen handelt.
Kennzeichnend für Einkommen ist schlechthin aber ein Aspekt des Vermögenszuwachses. Hat der Fonds aber keine Rechtspersönlichkeit, so kann er auch kein Vermögen bilden, folglich auch keinen Zuwachs an solchem verzeichnen.
Ein Einkommen ist mithin unmöglich. Die Beklagte hat nicht schlüssig dargelegt, woraus sich bei einer Offenlegung der Mittelherkunft des Fonds festellen lassen soll, ob es sich um tatsächliches Einkommen handelt.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Herr Grimm, können Sie ihre Forderung bezüglich der Offenlegung näher ausführen?
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Herr Vorsitzender,
die Frage ob die Einkommen bereits bei den Eigentümern des Geldes besteuert wurde, halte ich für obsolet, da es nach Auskunft des Finanzministeriums als Grundeinstellung jedes Konto besteuert wird. Ganz gleich, wem es gehört und welchen Typus es hat. Die Mittel die dem Fonds beigesteuert wurden, mußten daher in jedem Falle besteuert werden.
Davon abgesehen verhandeln wir hier die Frage, ob der Fonds steuerpflichtig ist, nicht ob Spender ihre Gelder korrekt versteuert haben.
die Frage ob die Einkommen bereits bei den Eigentümern des Geldes besteuert wurde, halte ich für obsolet, da es nach Auskunft des Finanzministeriums als Grundeinstellung jedes Konto besteuert wird. Ganz gleich, wem es gehört und welchen Typus es hat. Die Mittel die dem Fonds beigesteuert wurden, mußten daher in jedem Falle besteuert werden.
Davon abgesehen verhandeln wir hier die Frage, ob der Fonds steuerpflichtig ist, nicht ob Spender ihre Gelder korrekt versteuert haben.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Also zu Protokoll - wenn Sie, Herr Vorsitzender, trotz meiner getätigten Ausführungen über die Eigentumsfähigkeit des Fonds und der automatischen Besteuerung jeglichen Geldflußes innerhalb des Systems, eine Notwendigkeit für die Offenlegung der Mittel sehen, so bin ich dazu bereit.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.