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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Lady Enigma
Dafür aus der Fraktion ausgeschlossen werden?
Ist zwar Übel, aber nicht rechtswidrig.
 

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Original von Lady Enigma
Mal zum Fraktionsausschluß
Laut GG hat ein Abgeordneter lediglich seinem Gewissen zu folgen.
Dafür aus der Fraktion ausgeschlossen werden?
Zum einen gibt es da keine Gewissensentscheidung. Es war eine rein politische Entscheidung. Da ging es nicht um Folter oder Kriegseinsätze.

Zum anderen ist ein Fraktionsausschluss nichts, was an sich gegen irgendein Gesetz verstößt.
 

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Grünschnabel
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Grünschnabel

Beitrag von Lady Enigma »

Na, wenn ihr meint?
Wahlbetrug unterstützen oder nicht, ist sicher kene Frage des Gewissens. Immerhin ist der in dieser verkommenen Gesellschaft ja Gewohnheitsrecht.
 

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Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Montgomery Scott

Zum einen gibt es da keine Gewissensentscheidung.
Eine Zusammenarbeit mit einer extremistischen Partei bzw. einer Partei, in der eine extremistische Partei aufgegangen ist, ist stets eine Gewissensentscheidung.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Original von Montgomery Scott
Zum einen gibt es da keine Gewissensentscheidung. Es war eine rein politische Entscheidung. Da ging es nicht um Folter oder Kriegseinsätze.
Wer definiert, was Gewissensentscheidung ist und was nicht, der "Gewissensausschuss" von SPD und Linkspartei?
Der Abgeordnete wurde nicht zur Erfüllung der Interessen der Parteifunktionäre oder der Fraktionsvorsitzenden gewählt.
Dass die vier Abgeordneten nicht aus persönlichem Vorteil gehandelt haben, ist zu vermuten, da ihnen die Konsequenzen ihres Handelns vermutlich bewusst waren -> Keine Nominierung für die nächste Wahl, evtl. Parteiausschlussverfahren, feindliche Stimmung von vielen "Parteifreunden".

Daher muss man wohl davon ausgehen, dass die Abgeordneten dies individuell und subjektiv als Gewissensfrage gesehen haben. Egal, was die Mehrheit ihrer Kollegen darüber meint.
 

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Rafael van der Linden, Kellner im Café Sonderbar Manuri
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Original von Rafael van der Linden
Wer definiert, was Gewissensentscheidung ist und was nicht, der "Gewissensausschuss" von SPD und Linkspartei?
Ich gebe zu, dass das nicht objektiv entscheidbar ist. Aber woran die Autoren unserer Verfassung dabei gedacht haben, ist historisch wohl kaum strittig.
Der Abgeordnete wurde nicht zur Erfüllung der Interessen der Parteifunktionäre oder der Fraktionsvorsitzenden gewählt.
Aber zur Umsetzung ihres Wahlprogramms. Und Walter hat explizit die anstehende Umsetzung der Energiepolitik aus seinem eigenen Wahlprogramm als Grund für seine Entscheidung genannt.
Dass die vier Abgeordneten nicht aus persönlichem Vorteil gehandelt haben, ist zu vermuten, da ihnen die Konsequenzen ihres Handelns vermutlich bewusst waren -> Keine Nominierung für die nächste Wahl, evtl. Parteiausschlussverfahren, feindliche Stimmung von vielen "Parteifreunden".
Nicht aus persönlichem Vorteil sondern aus ideologischen Gründen.
Daher muss man wohl davon ausgehen, dass die Abgeordneten dies individuell und subjektiv als Gewissensfrage gesehen haben. Egal, was die Mehrheit ihrer Kollegen darüber meint.
Wie gesagt, das ist eine ideologische Entscheidung gewesen, keine Gewissensentscheidung. Das Gewissen hält mir meine eigenen ethischen Pflichten vor, nicht meine politischen Ansichten oder Antipathien.
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Montgomery Scott
Ich gebe zu, dass das nicht objektiv entscheidbar ist. Aber woran die Autoren unserer Verfassung dabei gedacht haben, ist historisch wohl kaum strittig.
Dass die Abgeordneten grundsätzlich in ihrer Entscheidung frei sein sollen.

Es ist aber müßig, das zu diskutieren, denn dass die vier Abweichler das Recht dazu hatten, gegen Ypsilanti zu stimmen, wird ja nicht bestritten. Legal war es. Legitim vielleicht. Klug nicht.
 

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Gerade zufällig gefunden: Die CSU hat ihr "Wahlversprechen" ebenso wie Ypsilanti gebrochen: http://www.n-tv.de/1026897.html Komisch, auch hier kein Aufschrei in Politik und Medien. Naja, vielleicht wird man zumindest irgendwann retrospektiv erkennen, dass es sich bei der Empörung der letzten Monate um eine Inszenierung der deutschen Rechten handelte und Ypsilanti sich keine Verfehlung in einem für die Politik unüblichen Maße geleistet hat, wobei man ihr auf der anderen Seite ihre Treue zu ihren programmatischen Forderungen zu Gute halten kann, was sie positiv von der CSU abhebt.
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Montgomery Scott
Gerade zufällig gefunden: Die CSU hat ihr "Wahlversprechen" ebenso wie Ypsilanti gebrochen: http://www.n-tv.de/1026897.html
Das war kein Versprechen der CSU, sondern eine Prognose von Herrn Beckstein.

Und da hat sich der Herr Ministerpräsident a.D. geirrt.
 

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Das stimmt nicht, er hat eine Koalition "grundsätzlich abgelehnt".
 

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