
"Strafbefehl Chance und Erleichterung für unsere Justiz"
Manuri / Funnix - Heute stellte die Vaterländische Fraktion im Unionsparlament ihren Antrag zur Einführung des Strafbefehls im Justizwesen vor. "Der Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren zur vereinfachten Bewältigung von Kleinst- und Kleinkriminalität", erläutert Konrad Grimm (VU). "Auf diese Weise entlasten wir Unionsanwaltschaft und Gerichte, erhalten den Beteiligten aber durch angepaßte Schutzmechanismen alle Rechte", so Grimm weiter.
Der Antrag der Vaterländischen Fraktion sieht vor, daß die Unionsanwaltschaft einen Strafbefehl bei Gericht beantragt. Im Strafbefehl wird dabei die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat geschildert, eine rechtliche Einschätzung durch die Unionsanwaltschaft vorgenommen und auf die relevanten Rechtsnormen verwiesen sowie eine bestimmte Strafe vorgeschlagen. Das Gericht kann dem Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls folgen, wenn es von der Schuld des Täters überzeugt ist und die rechtliche Bewertung der Tat teilt.
Erläßt das Gericht einen solchen Strafbefehl, so hat der Beschuldigte 14 Tage Zeit um Widerspruch dagegen einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, so wird wie bisher die Hauptverhandlung eröffnet und ein "normales" Gerichtsverfahren eingeleitet. Legt der Beschuldigte jedoch keinen Widerspruch ein, so wird der Strafbefehl zu einem rechtskräftigen Urteil.
"Gerade in Fällen in denen sich ein Beschuldigter ohnehin schuldig bekennt oder die Beweislage mehr als eindeutig ist, hoffen wir so zu einer Entlastung unserer Justiz beizutragen", begründet Hajo Poppinga (VU) den Antrag der Fraktion. "Letztendlich ist niemand schlechter gestellt, fühlt man sich schlecht behandelt, legt man schlicht Widerspruch ein und eine ganz normale Hauptverhandlung wird eröffnet", so Poppinga abschließend.
