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Original von Montgomery Scott

Warum sollten die keine Plattform haben? Was da kommt, ist zum Teil grenzwertig, das gebe ich zu. Grenzwertige Äußerungen gibt es aber auch in anderen Parteien, das ist eben so in der Parteiendemokratie: Verschiedene Strömungen werden in einzelnen Parteien integriert.
Wagenknecht samt ihres Packs verharmlosen u. A. Stalins Schreckensherrschaft und verherrlichen die DDR. In einer demokratischen Partei haben die nichts verloren, und eine Partei die sie dennoch toleriert ist undemokratisch.
Hui, die Parteien sollen alle Demagogen rausschmeißen. Ich bin gespannt, ob sich da ein Konsens zwischen den Parteien finden lässt...
Lafo ist ein übler Hetzer. Ebenfalls für jeden demokratischen Konsens disqualifiziert.
Was haben diese Punkte mit der Eigenschaft der Demokratie zu tun?
In eine demokratische Partei gehören keine Hetzer und Antidemokraten. Ich betrachte die Linke auch erst dann als geläutert, wenn Gestalten wie Gysi, Bisky, Pau und Wagenknecht weg sind und die Partei aufhört, sich mit dem autoritären Regime auf Kuba zu solidarisieren.
 

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Original von Oliver von Palm
Wagenknecht samt ihres Packs verharmlosen u. A. Stalins Schreckensherrschaft und verherrlichen die DDR. In einer demokratischen Partei haben die nichts verloren, und eine Partei die sie dennoch toleriert ist undemokratisch.
Inwiefern der Stalinismus von der KPF wirklich verharmlost wird, lasse ich mal dahingestellt. Was daran undemokratisch sein soll, ist mir so oder so schleierhaft.
Lafo ist ein übler Hetzer. Ebenfalls für jeden demokratischen Konsens disqualifiziert.
Ach Quatsch.
In eine demokratische Partei gehören keine Hetzer und Antidemokraten.
Ein Großteil der CDU ist für mich antidemokratisch. Z. b. hat Herr Merz, ehemaliger Fraktionschef, vor kurzem strikt dagegen argumentiert, die Demokratie in Deutschland über die formell-abstrakte "demokratische Legitimation" der Herrschenden hin auszudehnen. Diese Ansichten werden von nicht wenigen CDU-Mitgliedern geteilt.
Ich betrachte die Linke auch erst dann als geläutert, wenn Gestalten wie Gysi, Bisky, Pau und Wagenknecht weg sind
Für Wagenknecht würde ich nicht die Hand ins Feuer legen aber Gysi, Bisky und Pau sind für mich weder Hetzer noch Antidemokraten.
und die Partei aufhört, sich mit dem autoritären Regime auf Kuba zu solidarisieren.
Die Linke solidarisiert sich nicht mit Diktaturen. Sie setzt aber auf Dialog.
 

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Original von Michael Schneider
Wenn Wagenknecht und ihre Kommunisten keine Plattform mehr in der Linken haben und Volksdemagogen wie Lafontaine rausgeflogen sind können wir darüber reden die Partei als demokratisch einzustufen.
Dann ist sie auch überflüssig geworden, weil bestenfalls noch eine Art SPD-light. Mit höheren Hartz4-Sätzen.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Nina Rügen »

im prinzip würde jede partei gerne die demokratie abnschaffen, und da würde ich sagen sind ie linken parteien gerade dei die am meisten füpr die demokratie einstehen!

gerade den rechten, also cdu und fdp ist ers doch scheissegal wie sie an die macht kommen

und solche vielleicht bizzaren ergebnisse wie in hessen oder davor in s-h sind dioch die besten beweise das parteiendemokratie gherade bei den linken parteien funktionier. eben nicht so wie bei den schauze-halten-es-geht-um-unsere-macht parteien wie fdp oder cdu/csu
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Montgomery Scott
Ein Großteil der CDU ist für mich antidemokratisch. Z. b. hat Herr Merz, ehemaliger Fraktionschef, vor kurzem strikt dagegen argumentiert, die Demokratie in Deutschland über die formell-abstrakte "demokratische Legitimation" der Herrschenden hin auszudehnen. Diese Ansichten werden von nicht wenigen CDU-Mitgliedern geteilt.
Und entspricht in der Interpretation des Demokratiebegriffs der herrschenden Meinung in den Rechtswissenschaften ebenso wie der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland politisch agiert, ist nicht der Demokratie verpflichtet, sondern der Ordnung des Grundgesetzes, hierbei wiederum insbesondere dem Verfassungskern, der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.
 

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Merke: freiheitlich-demokratisch ist nicht demokratisch. ;)
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Original von Konrad Grimm
Und entspricht in der Interpretation des Demokratiebegriffs der herrschenden Meinung in den Rechtswissenschaften ebenso wie der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Ganz ehrlich: Ich erachte die Rechtswissenschaften weder als zuständig noch als kompetent dafür, festzustellen, was Demokratie ist und wie sie am besten verwirklicht wird. Sie können und sollen interpretieren, was in den Gesetzen steht. Das Grundgesetz beginnt seinen zweiten Teil mit den Sätzen "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt". Das ist weit davon entfernt, sich mit strukturellen Mindestanforderungen zu begnügen sondern verlangt nach meiner Auffassung, dass wir uns damit auseinandersetzen, wie wir die Begründung des Staates durch das Volk am besten verwirklichen.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland politisch agiert, ist nicht der Demokratie verpflichtet, sondern der Ordnung des Grundgesetzes, hierbei wiederum insbesondere dem Verfassungskern, der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.
Man ist dem GG verpflichtet, ja. Und das beginnt, wie gerade erwähnt, seinen zweiten Teil mit einem Grundsatz, der eindeutig auf die Demokratie verweist.
 

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Kaiser
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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Montgomery Scott
Sie können und sollen interpretieren, was in den Gesetzen steht. Das Grundgesetz beginnt...
Eben.
 

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Grünschnabel
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Grünschnabel

Beitrag von Lady Enigma »

Mal zum Fraktionsausschluß
Laut GG hat ein Abgeordneter lediglich seinem Gewissen zu folgen.
Dafür aus der Fraktion ausgeschlossen werden?
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e)
Gliederung
§ 106
Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans(1) Wer 1. den Bundespräsidenten oder
2. ein Mitglied
a) eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes,
b) der Bundesversammlung oder
c) der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes

rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
 

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Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila
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Es ist kein empfindliches Übel, jemanden aus der Fraktion auszuschließen :rolleyes:
 

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