*Schaut, vergleicht, macht sich Notizen und.... staunt.*
§3 Mitglieder der Unionsorgane
(1) Pro Kalendermonat erhalten
a) der Unionspräsident 4.500 Bramer;
b) der Unionskanzler 4.000 Bramer;
c) jeder Unionsminister 3.500 Bramer;
d) jeder Unionsrichter 2.000 Bramer und
e) jedes Mitglied des Unionsparlamentes 2.000 Bramer.
(2) Die Präsidenten des Unionsparlamentes und des Unionsrates erhalten zusätzlich jeweils 1.000 Bramer, deren Stellvertreter 800 Bramer pro Kalendermonat.
-Änderung-
§3 Besoldung
(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen der Unionspräsident und der Unionskanzler.
b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen die Unionsrichter und Unionsminister.
c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden (namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)
d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.
(2) Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:
Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br
(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.
Ein Staatssekretär soll mehr Gehalt bekommen als ein Richter? Das erscheint mir aber ungerecht.§4 Staatssekretäre
Mitarbeiter der Organe der Union und ihnen unterstellten Einrichtungen im Range eines Staatsekretärs erhalten pro Kalendermonat jeweils 2.500 Bramer.

