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Unionsgesetz zur Ämtervitalisierung
Verfasst: Do 6. Okt 2011, 20:16
von Kauli
Der Kollege Krüger beantragt Aussprache zu folgendem Gesetz:
Unionsgesetz zur Ämtervitalisierung
§1 In die Verfassung der Demokratischen Union wird Artikel 46a eingefügt, mit folgendem Inhalt:
"Bei jeder für ein staatliches Amt stattfindenden Wahl, bei der nur eine wählbare Person kandidiert, gilt, dass diese Person automatisch ohne stattfindende Abstimmung für das jeweilige Amt gewählt ist."
§2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Nach den einleitenden Worten des Kollegen ist die Diskussion dann eröffnet.
Verfasst: Fr 7. Okt 2011, 21:15
von Alexander Krüger
Sehr geehrter Herr Präsident,
meineDamen und Herren,
dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Staatsämter in der Union nicht mehr unbesetzt bleiben. Wir können es uns in der derzeitigen Situation nicht leisten, Bürger, die sich engagieren wollen, abzulehnen. Die Devise muss lauten: Irgendeiner ist immer noch besser als keiner.
Da es hierzu bereits eine öffentliche Diskussion gab, möchte ich nicht zu weit ausschweifen. Ich möchte schlussendlich jedoch anmerken, dass ich natürlich für Änderungen - das betrifft insbesondere Änderungen rechtlicher Art - offen bin. Ich bin gelernter Unternehmer, kein Jurist.
Vielen Dank.
Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 17:03
von Alexander Krüger
Meinungen?

Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 18:37
von Bernardo Macaluso
Dieses Gesetz ist ja geradezu ein Anschlag auf unsere Demokratie. Natürlich muss für Ämter in jedem Fall eine Abstimmung stattfinden. Und natürlich muss es auch die Möglichkeit geben, Kandidaten abzulehnen, die keinen Gegenkandidaten haben.
Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 21:52
von Marenus Luther
Ich teile die These nicht, dass in jedem Fall Irgendjemand besser ist als keiner. Wichtig ist, dass die Stabilität des Landes gesichert ist. Dafür braucht es vernüftige Vertretungsregeln.
Verfasst: Do 13. Okt 2011, 00:25
von Palin Waylan-Majere
Herr Präsident,
dem Antrag des Herrn Krüger kann ich meine Zustimmung nicht geben. Einerseits hat der Primo Ministro schon das demokratietheoretische Problem an diesem Antrag treffend beschrieben, andererseits würde in der vorliegenden Formulierung auch ein Eingriff in die Länderverfassungen geschehen, zu dem die Union schlicht kein Recht hat.
Auch wenn es ärgerlich ist, dass bei der jüngsten Präsidentschaftswahl der einzige Kandidat keine Mehrheit fand, können wir doch deswegen keine "Lex Falkenstein" beschließen, die ein demokratisches Grundprinzip aufgibt.
Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 22:07
von Hajo Poppinga
Herr Präsident,
dem Antrag des Kollegen Krüger kann ich nicht zustimmen; eine Wahl hat zwingend etwas mit Auswahl zu tun, auch bei nur einem Kandidaten. Von den verfassungsrechtlichen Problemen in Bezug auf die Landesverfassungshoheit mal ganz abgesehen...
Verfasst: Di 18. Okt 2011, 08:02
von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,
ich teile die verfassungsrechtlichen Bedenken meiner Kollegen, auch wenn ich für die Stoßrichtung des Antrages grundsätzliche Sympathien hege.
Verfasst: Mi 19. Okt 2011, 09:26
von Kamler Johanssen
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
1. sind die Wahlen demokratisch angezeigt. Daneben sind sie aber auch ein wichtiges kulturelles Element, das man durch diese Regelung erheblich reduzieren würde. Gerade in Zeiten, in denen oftmals nur wenige KandidatInnen für Ämter kandidieren. Auch passt der Titel des Gesetzesentwurfes nicht ganz zum Inhalt. Eine Vitalisierung der Ämter wäre vermutlich nicht allein durch einen Wegfall einer Wahlbestätigung zu erreichen. Zwar fällt das "Risiko" weg, dass auch einmal ein einziger Kandidat oder Kandidatin abgelehnt wird. Aber mehr KandidatInnen bekommt man dadurch nicht.