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2011/32 Aussprache: Änderung des Unionsbankgesetzes (Westliche Inseln)

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 19:37
von Gerhard Cheman
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Der Vertreter der Westlichen Inseln beantragte eine Aussprache zu folgender Änderung des Unionsbankgesetzes. Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
Der Antragssteller hat das Wort
Änderung des Unionsbankgesetzes

Unter § 2 ist ein folgender Abschnitt unter der Kennung o) zu ergänzen:

Die Unionsbank ist dazu ermächtigt, Kredite an Unternehmen zum jeweils geltenden Leitzins zu vergeben, sofern das Kreditangebot auf dem freien Markt durch private Kreditgeber nur in unzureichenden Maße vorhanden ist oder die vorhandenen Kreditangebote an Zinsen den aktuell geltenden Leitzins um das 5fache übersteigen (Zinswucher).
Ausserdem wurde folgende Begrünung bereits mitgeschickt:
Gesetzesbegründung:

Die Lage auf dem Kreditmarkt ist derzeit mehr als angespannt. Nach bisheriger Rechtslage sind der Unionsbank die Hände gebunden. Um das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und Unternehmen günstig Kredite zu gewähren, darf sie daher im begrenzten Rahmen, tätig werden. Sie darf daher nur Kredite an private Unternehmen geben, wenn das Kreditangebot nicht durch private Kreditgeber (z.B. Banken oder Investmentfonds) gewährleistet werden kann.
Ferner soll durch die Legaldefinition des Begriffs "Zinswucher" Rechtssicherheit geschaffen werden, z.B. im Hinblick auf die mögliche Sittenwidrigkeit von Verträgen im Privatrecht

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 10:15
von Lord Macshire
Ich habe der Begründung (siehe Antrag) nicht mehr viel hinzuzufügen und bitte Sie stattdessen, werte Kollegen, diesem Antrag zuzustimmen.

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 14:04
von Marenus Luther
Sehr geehrter Herr Kollege,

könnten sie bitte noch ein Detail näher darlegen?

Kann man "unzureichend" als "nicht vorhanden" interpretieren oder wie ist dies zu verstehen?

besten Dank.

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 14:23
von Lord Macshire
Teils. Unzureichend ist das Angebot, wenn es nicht dazu geeignet ist, die Kreditnachfrage zu stillen. Wenn nur Kredite in einem Rahmen bis 500 :br: angeboten werden, die Nachfrage aber nach höheren Krediten bis zu 5000 :br: besteht, dann wäre dies erfüllt.

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 21:35
von Anaïs Gribonne-Fritz
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke dem Vertreter der Westlichen Inseln für diesen Antrag. Roldem unterstützt die Intention des Antrags, möchte ihn allerdings in der vorliegenden Form nicht abstimmen lassen. Zum einen reguliert bereits § 6 UBankG, und dort insbesondere der zweite Absatz die Kreditvergabe durch die Unionsbank. Das Einfügen der Litera o) unter wäre ein Widerspruch zur bisherigen Regelung, der unter dem Gesichtspunkt des Grundsatz lex posterior derogat legi priori ausgeräumt würde; jedoch appelliere ich an den Antragsteller, die Gesetzesänderung einer Form abzuändern, so dass wir diese Widersprüchlichkeit gar nicht erst im Zuge der Exegese ausräumen müssen.

Zum Zweiten sollte der Aspekt des Zinswuchers Eingang in das Zivilrecht halten, nicht ins Unionsbankgesetz. Die Regelung diesbezüglich würde ich mit einer Billigkeitsklausel versehen.

Vielen Dank.

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 21:55
von Lord Macshire
Nun, mir erschließt sich die Systematik nicht auf Anhieb, warum die Regeln der Kreditvergabe unter einem gesonderten § geführt werden und nicht unter § 2, den Aufgaben der Unionsbank.

Da dadurch die Unionsbank bereits ausdrücklich ermächtigt wird, Kredite zu vergeben, würde ich vorschlagen, den betreffenden Absatz 2 einfach auszutauschen durch die hier vorgeschlagene präszisere Regelung. Auch daß die Unionsbank nur zum Leitzins Kredite vergibt, sollte als Grundsatz mit aufgenommen werden. Schließlich ist es Aufgabe der Unionsbank die Wirtschaft, Banken und die Bevölkerung mit Geld zu versorgen und nicht profitorientiert zu handeln. Der Leitzins sollte sich an der ungefähren Teuerungsrate richten.

Verfasst: So 18. Sep 2011, 04:20
von Gerhard Cheman
Der Antrag der WI ist sicherlich zu begrüßen und zu unterstützen.

Könne die Vertreterin Roldems hier vielleicht anhand eines abgeänderten Vorschlags ihre Punkte verdeutlichen?

Ansonsten kann ich Herrn Macshire in seinen Äußerungen unterstützen.

Freistein wird einem solchen Antrag, evtl. noch leicht geändert, zustimmen.

Verfasst: So 18. Sep 2011, 22:31
von Anaïs Gribonne-Fritz
Nimmt man den Geschäftsbanken dann kein Betätigungsfeld weg, wenn man die Kreditvergabe der Zentralbank auch an Nichtbanken unter dem Letzins betreibt?

Verfasst: Di 20. Sep 2011, 23:09
von Gerhard Cheman
Hm, da der Inselpräsident zurückgetreten ist, können wir hier wohl keinen weiteren Vorschlag erwarten.
Möchte die Vertreterin Roldems uns hier noch ihren Vorschlag vorstellen?

Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 10:01
von Anaïs Gribonne-Fritz
Vielleicht sollten wir aber auch die Ernennung der neuen Unionsregierung abwarten. So wie Frau von Metternich, die uns als Wirtschafts- und Finanzministerin angekündigt wurde, ihre Position in der öffentlichen Diskussion dargestellt hat, soll es wohl ohnehin einige Änderungen am Unionsbankgesetz geben.