Grundzüge der geplanten Verfassungsreform
Verfasst: So 14. Aug 2011, 14:56
Liebe Landsleute,
ich erläutere Ihnen nun die Grundzüge der geplanten Verfassungsreform, so wie es das Unionsinnenministerium konzipiert hat:
der Grundgedanke ist, durch eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage eine bessere Übersicht über die Rechtsage zu bekommen. Derzeit ist die Situation ja so, dass die Unionsebene das Recht hat, sogenannte Vertretungsgesetze in Kraft treten zu lassen, die von den einzelnen Unonsländern durch eigene Landesgesetze teilweise oder ganz ersetzt werden können. Überspitzt fomuliert heißt das, dass wir zu einem bestimmten Sachverhalt bis zu sechs verschiedene gesetzliche Bestimmungen haben, die alle das Vertretungsgesetz der Union teilweise oder ganz aufheben.
Für den einzelnen Bürger und die Wirtschaft bedeutet dies einen Mehraufwand, weil immer die Frage geprüft werden muss, wo welche Regelungen denn nun gelten. Während der einzelne Bürger dies in der Regel nur für für zwei Ebenen gilt, ist ein Unternehmen, das sich in mehreren Uninionsländern engagiert, genötigt, überall die Gesetzesarchive nach entsprechenden Bestimmungen zu durchforsten, die ihn betreffen könnten.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Vertretungsgesetzgebung durch eine "Gemeinsame Gesetzgebung" zu ersetzen. Eine solche "Gemeinsame Gesetzgebung" beinhaltet, dass bestimmte Bereiche der Gesetzgebung unter diese Fallen und Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam diese in Kraft setzen. Anders als bei der jetzigen Regelung, wonach das Unionsparlament Einsprüche des Unionsrates mit einfacher Mehrheit abwehren kann, soll es bei der Gemeinsamen Gesetzgebung so sein, dass das Unionsparlament Einsprüche des Uninosrates nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen kann.
Das Unionsministerium des Innern, wie die gesamte Unionsregierung verspricht sich davon eine größere Übersichtlichkeit sowie mehr Klarheit bei der ganzen Fülle von Gesetzen, mit denen die Bürger und die Wirtschaft konfrontiert sind.
ich erläutere Ihnen nun die Grundzüge der geplanten Verfassungsreform, so wie es das Unionsinnenministerium konzipiert hat:
der Grundgedanke ist, durch eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage eine bessere Übersicht über die Rechtsage zu bekommen. Derzeit ist die Situation ja so, dass die Unionsebene das Recht hat, sogenannte Vertretungsgesetze in Kraft treten zu lassen, die von den einzelnen Unonsländern durch eigene Landesgesetze teilweise oder ganz ersetzt werden können. Überspitzt fomuliert heißt das, dass wir zu einem bestimmten Sachverhalt bis zu sechs verschiedene gesetzliche Bestimmungen haben, die alle das Vertretungsgesetz der Union teilweise oder ganz aufheben.
Für den einzelnen Bürger und die Wirtschaft bedeutet dies einen Mehraufwand, weil immer die Frage geprüft werden muss, wo welche Regelungen denn nun gelten. Während der einzelne Bürger dies in der Regel nur für für zwei Ebenen gilt, ist ein Unternehmen, das sich in mehreren Uninionsländern engagiert, genötigt, überall die Gesetzesarchive nach entsprechenden Bestimmungen zu durchforsten, die ihn betreffen könnten.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Vertretungsgesetzgebung durch eine "Gemeinsame Gesetzgebung" zu ersetzen. Eine solche "Gemeinsame Gesetzgebung" beinhaltet, dass bestimmte Bereiche der Gesetzgebung unter diese Fallen und Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam diese in Kraft setzen. Anders als bei der jetzigen Regelung, wonach das Unionsparlament Einsprüche des Unionsrates mit einfacher Mehrheit abwehren kann, soll es bei der Gemeinsamen Gesetzgebung so sein, dass das Unionsparlament Einsprüche des Uninosrates nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen kann.
Das Unionsministerium des Innern, wie die gesamte Unionsregierung verspricht sich davon eine größere Übersichtlichkeit sowie mehr Klarheit bei der ganzen Fülle von Gesetzen, mit denen die Bürger und die Wirtschaft konfrontiert sind.