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Mitteilung des Unionsinnenministeriums bezgl. AfEA
Verfasst: Di 12. Jul 2011, 20:32
von Franz Sperling
An die Presse geht folgende Mitteilung heraus:
Aktuelle Situation im AfEa
Seit einigen Wochen wird der Leiter des Amtes für Einwohnerangelegenheiten (AfEa) Bodo von Kurzschluss vermisst.
Damit die Aufgaben des AfeA trotzdessen ausgeführt werden, hat sich das zuständige Unionsinnenministerium dazu entschieden, die Vertretung bis auf Weiteres an das Unionsministerium für Neubürgerangelegenheiten zu delegieren.
Sollte Herr von Kurzschluss bis 24.Juli.2011 nicht wieder anwesend sein, so wird die Stelle des Leiters des AfEa neu ausgeschrieben werden.
Manuri, 12.Juli.2011
Franz Sperling
Unionsminister des Innern
Alexander Krüger
Unionsminister für Neubürgerangelegenheiten
RE: Mitteilung des Unionsinnenministeriums bezgl. AfEA
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 00:48
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Warum hat man Neubürgerangelegenheiten aus dem Innenministerium ausgegliedert?
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 09:32
von Hajo Poppinga
Auf welcher Grundlage wird diese Handlung vorgenommen?
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 11:58
von Gerhard Cheman
Insgesamt eine wohl nötige Entscheidung der Unionsregierung.
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 12:08
von Alexander Krüger
Original von Hajo Poppinga
Auf welcher Grundlage wird diese Handlung vorgenommen?
§2 (1) Staatsbürgerschaftsgesetz
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 14:16
von Anastasia von Metternich
Original von Alexander Krüger
§2 (1) Staatsbürgerschaftsgesetz
"Das Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEa) ... untersteht dem Innenministerium."
Die Frage von Hajo Poppinga steht also weiter im Raum. Selbst wenn es einen Organisationserlass von Herrn Sperling gäbe (den ich
hier nicht gefunden habe), stünde dieser nicht über den eindeutigen Buchstaben eines von Parlament und Rat verabschiedeten Unionsgesetzes. Wenn Herr Sperling sich der Arbeit, die gesetzlich seine ist, entledigen will, muss er Herrn Krüger als AfEA-Leiter berufen.
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 14:56
von Hajo Poppinga
Original von Alexander Krüger
§2 (1) Staatsbürgerschaftsgesetz
Genau - das Amt ist fest an ein Ressort gegliedert - das Innenministerium; eine Umgliederung gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist Rechtsbruch.
Hier sieht man doch, das diese Idee mit den Neubürgerministerium nicht zu Ende gedacht ist.
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 14:56
von Lord Macshire
Ich frag mich sowieso, für was es ein eigenes Neubürgerministerium geben muss und warum man das nicht dem Innenministerium eingliedert, wo es hingehört, meinetwegen als Staatssekretär oder separate Planungsstelle im Innenministerium.
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 14:58
von Hajo Poppinga
Irgendwie mußte man sich ja die Unterstützung von Herrn Krüger sichern. Diese Koalition ist ohnehin eine wunderliche Konstruktion: Koalitionäre sind KDU und FLA, Krüger toleriert ausdrücklich nur, ist aber andererseits Teil der Regierung als Minister.
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 15:34
von Alexander Krüger
Ich interpretiere diesen Paragraphen so, dass es im Ermessen des Innenministeriums liegt, in welcher Form es die Aufsicht übernimmt. Wenn das Innenministerium sich dazu entschließt, die Aufgaben temporär an das UMNA zu delegieren, so ist das legitim.
Anstatt sich an solchen zweitrangigen Rechtsfragen aufzuhängen, sollten sich die Damen und Herren lieber freuen, dass die Unionsregierung so schnell und eloquent reagiert.