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[Aussprache] Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 3. Quartal 2011

Verfasst: Fr 24. Jun 2011, 01:05
von Gerhard Cheman
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen beantragte die Verabschiedung des Haushaltsplanes für das 3. Quartal in diesem Jahr.

Ich eröffne hiermit die Aussprache. Sie dauert mindestens 72 h.
Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 3. Quartal 2011 (Juli - September 2011)

I. Einnahmen
1000 Entnahme aus Rücklagen: 8.700,00 Bramer
1300 Nicht benötigte Pauschalsumme Leistungen Staatsversicherung des Freistaates Freistein nach §10 (5) Staatsversicherungsges. aus dem 2. Quartal 2011: 3.000,00 Bramer
1310 Gezahlte Beiträge durch Versicherte der Staatsversicherung des Freistaates Freistein (April 11 bis Juni 11) 300,00 Bramer

II. Ausgaben
II.1. Personalkosten: 9.000,00 Bramer
1000 Vergütung Ministerpräsident: 3.600,00 Bramer
1010 Vergütung Minister für Wirtschaft und Finanzen: 2.400,00 Bramer
1210 Vergütung Dekan des MU Justus-Hofgartner-Kollegs: 3.000,00 Bramer
1300 Pauschalsumme Leistungen Staatsversicherung des Freistaates Freistein nach §10 (5) Staatsversicherungsges.: 3.000,00 Bramer

Verfasst: Fr 24. Jun 2011, 01:11
von Roland Kuntz
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,
verehrter Herr Ministerpräsident,

wir legen hier wieder einen ausgezeichnenten und transparenten Haushaltsplan für das nächste Quartal vor.
Alle gängigen Einnahmen und Ausgaben sind laut Gesetz(en) enthalten.

Sollten weitere Einnahmen und Ausgaben, etwa durch Zahlungen unserer Subventions- bzw. Wirtschaftsförderungsgesetze, hinzukommen, können diese schnell und einfach per Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Ich empfehle die Zustimmung zu diesem Haushaltsplan.

Verfasst: Fr 24. Jun 2011, 01:18
von Gerhard Cheman
Ich empfehle ebenfalls die Zustimmung. Ein gewohnt, guter freisteinischer Haushaltsplan.

Verfasst: Fr 24. Jun 2011, 11:00
von Kamler Johanssen
Deute ich dies richtig, dass dies ein genau ausgeglichener Haushalt ist?

Verfasst: So 26. Jun 2011, 05:03
von Roland Kuntz
Könnten Sie die Rückfrage bitte genauer definieren?
Der Haushaltsplan ist gewohnt gut und transparent laut Gesetz aufgestellt und beinhaltet alle derzeit voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben.
Alles was die Einnahmen übersteigt, wird wie bisher aus den Rücklagen entnommen.

Verfasst: So 26. Jun 2011, 08:53
von Kamler Johanssen
Original von Roland Kuntz
Alles was die Einnahmen übersteigt, wird wie bisher aus den Rücklagen entnommen.
Genau darauf bezog sich die Frage. ;) Ich wollte wissen, ob ich es richtig deute, dass es in diesem Fall kein Haushaltsdefizit und keinen -überschuss gibt.
Dass es (noch) kein (großes) Defizit gibt, begrüße ich sehr. In indirekter Weise gibt es eines, da wir auf Rücklagen zurückgreifen müssen. An der Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben sollten wir arbeiten, um nicht irgendwann alle Rücklagen zu verbrauchen.

Der Haushalt ist aber solide und transparent und wird meine Zustimmung erhalten.

Verfasst: Mi 29. Jun 2011, 21:32
von Franz Sperling
Herr Ministerpräsident, werte Kollegen,
ich erlaube mir die Frage des Kollegen Johannsen mit dem Hinweis zu beantworten, dass der Haushalt - leider - difizitär ist, sonst wäre eine Entnahme aus den Rücklagen nicht notwendig.
Auch wenn ich weiß, dass die derzeitige gesetzliche Lage dies ermöglicht, möchte ich nicht verhehlen, dass mir der vorgelegte Haushalt arge Bauchschmerzen bereitet. Es wäre begrüßenswert, wenn der folgende Punkt in baldiger Zukunft aufgegriffen und gelöst wird.
Und zwar spreche ich hier die Nicht-Trennung von staatlichem Budget und Sozialkasse an.
Rein systematisch gehören in den Staatshaushalt Steuern und Gebühren, nicht aber die Beiträge der Versicherten zur Sozialkasse und die Zuschüsse. Eine Trennung ist meiner festen Überzeugung nach ein Gebot der Haushaltsklarheit und -wahrheit.
Auch erscheint es mit unnötig, auf der einen Seite nicht aufgebrauchte Zuschüsse rücküberweisen zu lassen, um auf der anderen Seite den selben Betrag wieder als Pauschalzuschuss auszuweisen. Dies bläht meiner Meinung nach den Haushalt unnötig auf. Statt dessen wäre es klüger gewesen, den Pauschalzuschuss auf Null zu reduzieren.

Verfasst: Di 5. Jul 2011, 05:54
von Roland Kuntz
Nun, wir greifen derzeit auf Rücklagen zurück, weil es, und das ist der Hauptgrund, hier in Freistein keine Landessteuern gibt. Für die laufende LP wird sich daran auch nichts ändern, das hat der Ministerpräsident ja angekündigt.
Sicherlich kann man für die Zukunft darüber nachdenken, hier eine Lösung zu finden.
Ansonsten ist der Haushalt nicht aufgebläht, oder sonstiges.
Der Haushalt ist gewohnt transparen und solide.
Die angesprochene Pauschalsumme ist laut Gesetz (Staatsversicherungsgesetz) vorgeschrieben und wird eingehalten. Sollten Versicherungsleistungen innerhalb eines Quartals anfallen, ist eine Auszahlung möglich, ohne Nachtragshaushalt. Wir haben hier den einfachsten und besten Weg gewählt, so wie es im Haushaltsplan steht.
Es gibt keine richtige Trennung zwischen den Konten und der Sozialversicherung, das hat hauptsächlich Sim-Off Gründe: Es wäre zu aufwendig dies zu trennen, wir sollten eher darüber froh sein, dass alle Gesetze, Leistungen und Versicherungen, auch durch solche "Vereinfachungen" in Freistein umgesetzt werden und funktionieren. Das ist in vielen anderen Unionsländern nicht der Fall.
Und ein Sim-On Grund ist, dass der Freistaat Freistein der Träger der Staatsversicherung.

Wie gesagt, ich bitte erneut um Zustimmung und werbe erneut für diesen guten und souveränen Haushalt.

Verfasst: Di 5. Jul 2011, 06:00
von Gerhard Cheman
Gibt es nun noch weitere Wortmeldungen? Sonst würde ich gerne zur Abstimmung kommen.

Verfasst: Di 5. Jul 2011, 19:48
von Franz Sperling
Herr Staatsminister, es liegt mir fern, an der derzeitigen Praxis, dass Staatsdefizit durch Entnahmen aus den Rücklagen zu decken, zu kritisieren, zumal ich in der selben Position, in der Sie sich heute befinden, genau so gehandelt habe.
Dennoch sollten wir nicht vor der Tatsache die Augen verschließen, dass das Leben von der Substanz kein haltbarer Zustand ist, und langfristig den Staatsbankrott bedeutet. Dieses Eingeständnis gehört zu dieser Debatte.
Was die Sozialversicherung angeht, so dürfte die Einrichtung eines separaten Kontos bei der Unionsbank kein allzu großer Verwaltungsaufwand darstellen. Allein aber die Tatsache, dass es sich bei Staatshaushalt und Sozialversicherungskasse um zwei verschiedene Kassen handelt und die Beiträge der Versicherten in der Staatskasse nichts verloren haben, sondern in die separate Kasse der Sozialversicherung gehört, macht eine Trennung zwingend erforderlich, auch wenn die derzeitige gesetzliche Lage eine Verquickung vorschreibt bzw. zulässt.