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Sehr geehrte Damen und Herren,

legen Sie gegen das folgende vom UP beschlossene Gesetz Einspruch ein? Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung ist auf 48 Stunden verkürzt.
Drittes Wahlrechtänderungsgesetz

§ 1 Änderungen
Das Wahlgesetz wird in folgenden Punkten geändert:
1. § 11 wird wie folgt neu gefasst: "Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag spätestens 24 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich an der vom Unionswahlleiter bestimmten Stelle eingereicht werden."
2. § 17 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, beginnt für die offenen Mandate am fünften Tag nach Wahlenede Tag eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes."
3. § 18 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
4. § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Er macht ihn spätestens vierzehn Tage vor Wahlbeginn im Unionsgesetzblatt bekannt. Für Nachwahlen gemäß § 17 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 dieses Gesetzes wird der Wahlzeitraum spätestens mit Beginn der Wahl im Unionsgesetzblatt bekannt gegeben."

§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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Beitrag von Alexander Krüger »

Nein.
 

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Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Nein
 

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Tripel-As
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Tripel-As

Beitrag von Isabell Höfer »

Nein
 

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Isabell Höfer
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Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50

Beitrag von Alexander Krüger »

Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.

Legen Sie gegen das Gesetz Einspruch ein?
3 gültige Stimmen
3 Nein

Damit legt der UR keinen Einspruch ein. Das Gesetz wird dem Präsidenten zur Verkündung zugeleitet.
 

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Alexander Krüger
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