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2011/22 Aussprache: Drittes Wahlrechtänderungsgesetz (Unionsparlament)

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 17:18
von Gerhard Cheman
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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Drittes Wahlrechtänderungsgesetz

§ 1 Änderungen
Das Wahlgesetz wird in folgenden Punkten geändert:
1. § 11 wird wie folgt neu gefasst: "Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag spätestens 24 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich an der vom Unionswahlleiter bestimmten Stelle eingereicht werden."
2. § 17 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, beginnt für die offenen Mandate am fünften Tag nach Wahlenede Tag eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes."
3. § 18 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
4. § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Er macht ihn spätestens vierzehn Tage vor Wahlbeginn im Unionsgesetzblatt bekannt. Für Nachwahlen gemäß § 17 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 dieses Gesetzes wird der Wahlzeitraum spätestens mit Beginn der Wahl im Unionsgesetzblatt bekannt gegeben."

§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 24.05.2011 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 07.06.2011. Die Aussprache ist hiermit eröffnet.

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 17:21
von Gerhard Cheman
Freistein wird diesem Gesetz zustimmen.

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 19:33
von Isabell Höfer
Salbor erhebt ebenso keinen Einspruch.

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 00:12
von Alexander Krüger
Roldem auch nicht. Ich bitte abzustimmen, damit das Gesetz vor der Wahl noch in Kraft treten kann.

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 05:32
von Gerhard Cheman
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Um der Bitte entsprechen zu können, gibt es weiteren Aussprachebedarf?

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:17
von Bernardo Macaluso
Nein, von meiner Seite auch keine Einwände.

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:22
von SRM
Nein, kein Bedarf.

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 21:59
von Anastasia von Metternich
Meine Herren, werte Dame,

ich danke Ihnen für dieses unkomplizierte Verfahren und hoffe, dass ein zügiges Abstimmungsende gelingt.

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 23:58
von Gerhard Cheman
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Die Aussprache ist geschlossen. Der stellv. Unionsratspräsident hat in der Zwischenzeit bereits die Abstimmung eingeleitet.