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Drittes Wahlrechtänderungsgesetz
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 12:21
von Kamler Johanssen
Stellvertretender Präsident
Folgender Antrag der Unionsregierung steht zur Abstimmung:
Drittes Wahlrechtänderungsgesetz
§ 1 Änderungen
Das Wahlgesetz wird in folgenden Punkten geändert:
1. § 11 wird wie folgt neu gefasst: "Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag spätestens 24 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich an der vom Unionswahlleiter bestimmten Stelle eingereicht werden."
2. § 17 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, beginnt für die offenen Mandate am fünften Tag nach Wahlenede Tag eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes."
3. § 18 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
4. § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Er macht ihn spätestens vierzehn Tage vor Wahlbeginn im Unionsgesetzblatt bekannt. Für Nachwahlen gemäß § 17 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 dieses Gesetzes wird der Wahlzeitraum spätestens mit Beginn der Wahl im Unionsgesetzblatt bekannt gegeben."
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie bitte mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft ab jetzt maximal 96 Stunden.
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 16:00
von Kamler Johanssen
Ja
Verfasst: Di 24. Mai 2011, 15:30
von Kamler Johanssen
Stellv. Präsident
Ich beende die Abstimmung nach Ablauf der Abstimmungsfrist. 1 Abgeordneter stimmte für das Gesetz, 0 dagegen, bei 0 Enthaltungen. Das Unionsparlament hat damit dem Gesetzesvorschlag "Drittes Wahlrechtänderungsgesetz" zugestimmt.
Verfasst: Di 24. Mai 2011, 15:34
von Hajo Poppinga
*schüttelt mit dem kopf*
Verfasst: Di 24. Mai 2011, 15:40
von Kamler Johanssen
Stellvertretender Präsident
Original von Hajo Poppinga
*schüttelt mit dem kopf*
Sehr verehrter Herr Unionspräsident,
Ich sehe es mit Schrecken, dass Sie in Funktion als oberster Verfassungshüter den Kopf schütteln. Sind es formelle oder materielle Gründe, die sie dazu bewogen?
Verfasst: Di 24. Mai 2011, 15:44
von Hajo Poppinga
Sehr verehrter Herr Unionsparlamentspräsident,
inhaltlicher Natur gab es keinen Grund - vielmehr bin ich erstaunt über die Abstimmungsmoral der Abgeordneten.
Verfasst: Di 24. Mai 2011, 15:50
von Kamler Johanssen
Stellv. Präsident
Original von Hajo Poppinga
Sehr verehrter Herr Unionsparlamentspräsident,
inhaltlicher Natur gab es keinen Grund - vielmehr bin ich erstaunt über die Abstimmungsmoral der Abgeordneten.
Hochgeehrter Herr Unionspräsident,
In der Tat. Die Legislaturperiode war insgesamt und besonders in den letzten Wochen etwas sehr dürftig frquentiert.
Aber die Entwicklung geht steil nach oben, wie sie anhand
dieser aktuellen Abstimmung sehen können. Ich hoffe, dieser Trend geht noch weiter nach oben. Auf dass der Schwung in die bald anstehende neue Wahlperiode mitgenommen werden kann.
