Vereidigung
Verfasst: So 13. Mai 2007, 21:30
Eidesleistung:
Nach Art. 20 Absatz (6)
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von Freistein widmen, seine Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.
Nach Art. 20 Absatz (6)
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von Freistein widmen, seine Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.