2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
Verfasst: Mo 16. Mai 2011, 16:48

Stellvertretender Präsident
2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
§ 1 Änderungen
Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:
(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].
§ 2 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie bitte mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft ab jetzt maximal 96 Stunden.Es gab bereits das 1. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes und das Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls (als ein das Unionssteuergesetz änderndes Gesetz).