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2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

Verfasst: Mo 16. Mai 2011, 16:48
von Kamler Johanssen
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Stellvertretender Präsident

2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

§ 1 Änderungen

Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:

(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Es gab bereits das 1. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes und das Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls (als ein das Unionssteuergesetz änderndes Gesetz).
Stimmen Sie bitte mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft ab jetzt maximal 96 Stunden.

Verfasst: Mo 16. Mai 2011, 20:01
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Do 19. Mai 2011, 15:59
von Kamler Johanssen
Ja

Verfasst: So 22. Mai 2011, 10:01
von Kamler Johanssen
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Stellv. Präsident

Ich beende die Abstimmung nach Ablauf der Abstimmungsfrist.
Es stimmten 2 Abgeordnete mit Ja, bei 0 Nein-Stimmen und keinen Enthaltungen.
Das 2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes wurde damit vom Unionsparlament angenommen.