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Aus aktuellem Anlass: Information der Staatsregierung über die Nutzung von Atomenergie in Freistein
Verfasst: Do 5. Mai 2011, 06:24
von Gerhard Cheman
Da derzeit im Unionsparlament und Unionsrat sehr angeregt über Atomenergie diskutiert wird, hat sich die Staatsregierung entschieden, eine aktuelle Statistik über in Betrieb befindliche AKWs in Freistein und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies dient der normalen Bürgerinformation:
Akutelle Atomkraftwerke im Freistaat Freistein am Netz:
Beide AKW's besitzen eine Betriebserlaubnis der Staatsregierung, laut
Energiegesetz des Freistaates Freistein (Landesgesetz) und dem
Unionsgesetz zur Nutzung der Kernenergie, bis zum 31.12.2019.
Name: Atomkraftwerk Griessberg
Typ: Druckwasserreaktor
Leistung: 1390 MW
Besitzer: 100% FreisteinEnergy
Inbetriebnahme: 1996
Name: Atomkraftwerk Grauschen
Typ: Druckwasserreaktor
Leistung: 1480 MW
Besitzer: 50% FreisteinEnergy + 50% BlueStrom
Inbetriebnahme: 1997
Weitere in der Vergangenheit im Freistaat Freisteinin Betrieb befindliche AKWs sind seit längerem Zeitraum vom Netz und sind bereits stillgelegt, gesichert bzw. abgebaut.
Bisher in Freistein angefallener Abfall aus den Atomanlagen lagert bis dato in den 2 vorhandenen Zwischenlagern bei den AKWs Griessberg und Grauschen.
Alle weiteren in der aktuellen Debatte im Unionsrat vom Ministerpräsidenten Cheman Vorschläge zu Daten eines früheren Ausstiegs werden in den nächsten Tagen dort präsentiert. Die Staatsregierung befindet sich derzeit noch in Gesprächen und Verhandlungen zum Thema Energiversorgung durch regenerative Energien und den Ausbau dieser Energien. Diese Gespräche laufen derzeit im Kabinett und mit den Betreibern (Energieversorgern).
Die Debatte über ein Endlagerstättengesetz im Unionsparlament ist ebenfalls zügig zur Abstimmung zu bringen, dieses Gesetz ist klar nötig und es muß hier Klarheit herrschen. Zum Thema Endlagerstättensuche in Freistein wird es wohl Gespräche, Untersuchungen und Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode hier in Freistein geben.
Verfasst: Di 10. Mai 2011, 01:06
von Gerhard Cheman
Folgende Mitteilung veröffentlichte der Freistaat Freistein am heutigen Tag zum aktuellen Thema Energieversorgung und Atomausstieg. Die veröffentlichte Mitteilung ist ein von der Staatsregierung gemeinsam erarbeitetes Arbeitspapier und noch kein beschlossenes Gesetz. Ministerpräsident Cheman äußerte sich trotzdem zufrieden mit diesem Kompromiss, freute sich dass er schon so früh in seiner neuen Legislaturperiode zu Stande kam und sprach von einer guten Arbeitsmöglichkeit auch im Uniosrat.
Desweiteren informiert die Staatsregierung, dass das angesprochene Endlagerstättengesetz nun in der Abstimmung im Unionsparlament ist.
Offensive des Freistaates Freistein zur Förderung und zum Ausbau von regenariven Energien
Der Freistaat Freistein hat in Gesprächen und Verhandlungen im Kabinett und mit Energieversorgen und Städten und Kommunen eine Offensive zum Ausbau der regenerativen Energien beschlossen.
Durch eine Änderung des Energiegesetzes des Freistaates Freistein sollen folgende Dinge aufgenommen und festgelegt werden:
- Einmalige Subvention von Solaranlagen, Windkraftanlagen, weiteren regenerativen Erzeugern für Privathaushalte, Firmen und Vereine im Freistaat Freistein mit 3% bzw. 5% des Anschaffungspreises bis einschließlich Anschaffungen bis 31.12.2015 durch den Freistaat Freistein bei vorheriger Beantragung und Nachweis an die Staatsregierung. Bedingung ist, der jeweiliger Hersteller der Anlagen muss aus einem Unionsland der DU (3% Förderung) oder aus dem Freistaat Freistein kommen (5% Förderun)
- Aufbau eines „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“. In diesem Fond kauft die Staatsregierung des Freistaates Freistein für einen vom Staatsministerium der Wirtschaft und Finanzen per Verordnung auf 2 Jahre festgelegten Festpreis die erzeugte Energie von Privathaushalten, Firmen und Vereinen ab und verkauft sie zu Marktpreisen an die jeweiligen Energieversorger. Somit ist eine Sicherstellung eines stabilen Preissegments für die Privathaushalte, Firmen und Vereine garantiert. Der „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“ soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden.
- Jede öffentliche Einrichtung, jedes öffentliche Gelände (die jeweils zuständige Verwaltung befasst sich damit), jedes Ministerium in Freistein, jede Stadt(verwaltung) und jede Kommune muss bis zum 31.12.2013 in einem Bericht an die Staatsregierung geprüft haben, ob und in welcher Größe eine Anlage zur regenerativen Energiegewinnung gebaut bzw. ausgebaut werden kann. In diesem Bereicht müssen Kosten, Vor- und Nachteile, Meinungen der betroffenen Bürger und Verantwortungsträger/Mitarbeiter und die Umsetzung enthalten sein Die Staatsregierung prüft diese Berichte und erteilt dann abschließend die Beschlüsse, wo und in welcher Form jeweils gebaut werden soll und beauftrag die Betroffenen somit umgehend mit der Endplanung, der Baugenehmigungsphase, dem Bau und der Inbetriebnahme. Dies muß bis spätestens 31.12.2015 erfolgt sein.
- Bauanträge für regenerative Energiegewinnungsanlagen sollen bis zum 31.12.2015 generell mit erhöhtem Tempo geprüft und bearbeitet werden.
- Die betroffenen Energieversorger garantieren, keine Mitarbeiter der derzeitigen AKWs betriebsbedingt zu kündigen, sondern Ihnen Weiterbeschäftigungen im Energiebereich des Freistaates Freistein oder im Bereich der Endlagerung des atomaren Abfalls in Freistein anzubieten. Ausgenommen sind Arbeitnehmer die Altersteilzeit bzw. Ruhestand antreten. Ausserdem verpflichten sich die Energieversorger in Freistein ihre eigenen regenerativen Energieversorgungsanlagen um 15% zu erhöhen. Beide Ziele sind bis zum 31.12.2016 abzuschließen. Sollten die Anlagen der Energieversorger (Betreiber) fristgerecht um 15% erhöht bzw. ausgebaut sein, erhalten sie eine Ausgleichszahlung vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 für den durch regenerative Energien leicht teureren produzierten Strom im Vergleich zum Atomstrom. Stichjahr für diese Berechnungen sind die Produktions- und Verkaufspreise aus dem Jahr 2015.
-Die letzten beiden freisteinischen AKW‘s müssen am 31.12.2016 vom Netz genommen werden - Atomausstieg 2016!
Verfasst: So 26. Jun 2011, 04:43
von Gerhard Cheman
Der freisteinische Ministerpräsident hat in der Debatte im Unionsrat erneut das Thema aufgegriffen. Der Freistaat Freistein hat hier vorgelegt und man ist sich sicher, einen guten Vorschlag abgegeben zu haben
Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 12:16
von Gerhard Cheman
Der Freistaat Freistein gibt bekannt, dass die Planungen und Vorhaben zu einem früheren Ausstieg aus der Atomenergie bis auf Weiteres auf Eis gelegt wurden.
Im Unionsrat konnte sich keine Mehrheit finden und auch die Offensive und die Pläne aus Freistein fanden leider in den anderen Unionsländern keine Mehrheit.
Der Freistaat Freistein betont weiterhin die Verfolgung dieses Vorhabens und steht zu seinen Ideen und Programmen. Derzeit ist aber leider unionsweit keine Mehrheit zu finden und diese ist, nach freisteinischer Ansicht, nötig und richtig.
Ausserdem kann auch eine Offensive zur Förderung regenerativer Energien nur in Zusammenarbeit mit anderen Unionsländern umgesetzt werden, dies lehnten die anderen Länder bisher aber ab.
Der Atomausstieg ist somit immer noch der 31.12.2019.
Der Freistaat Freistein informiert zu gegebener Zeit erneut über aktuelle Veränderungen zu diesem Thema und versichert, in naher Zukunft den früheren Ausstieg aus der Atomenergie erneut anzusrpechen.