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    Gribonne-Fritz zur Wahlrechtsentscheidung des ObUG

    Zur Entscheidung des Obersten Unionsgericht in der Wahlprüfung zum 30. Unionsparlament erklärt die Unionsministerin des Innern und der Verteidigung Dr. Anaïs Gribonne-Fritz:

    Das Oberste Unionsgericht hat uns einen weiteren Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung des Wahlrechts gesetzt. Derzeit überprüft das Unionsministerium des Innern und der Verteidigung den Wortlaut des Urteils hinsichtlich aus ihm ergebenden zwingenden Änderungen am Wahlgesetz. Hier steht das Ressort mit dem Justizministerium in engem Kontakt. Auch überprüft werden soll die Einführung von transparenteren Entscheidungswegen, die zur Erstellung von Listen und Nachnominierung führen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

BildProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

Medical Director des Montarian Portman University Hospital

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