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Urteil in Wahlprüfungsverfahren zum 30. Unionsparlament

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 16:27
von Barbara Hold
PRESSEMELDUNG
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Wahlprüfungsverfahren der KDU zulässig aber unbegründet
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Das Oberste Unionsgericht hat den Antrag auf Wahlprüfung der KDU und deren Mitglieder Hajo Poppinga und Helen Bont in der Entscheidung vom heutigen Tag als zulässig, jedoch nicht begründet verworfen.

Die Antragsteller haben die Wahl zum 30. Unionsparlament mit der Begründung angefochten der § 17 Abs. 4 WahlG (alt) würde die Wahlgrundsätze aus Art. 25 I S. 1 der Unionsverfassung missachten.

Dieser Auffassung schloss sich das Unionsgericht mehrheitlich nicht an.

Das vollständige Urteil

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 19:29
von Anastasia von Metternich
Ich begrüße, dass das Unionsgericht sich nach rund einem Jahr zu einem Urteil durchringen konnte; bedauerlicherweise kann das nicht als selbstverständlich empfunden werden.
Aus dem Urteil
6. Räumte man den Parteien oder Listen das Recht ein, gegenüber ihren im Wahlvorschlag benannten Kandidaten überzählige Mandate mit Nachrückern zu besetzen, würde die Stimmabgabe für den Wähler unkalkulierbar. Er würde mit seiner Stimmabgabe für einen Wahlvorschlag u. U. dafür sorgen, dass eine Person als von ihm gewählter Abgeordneter in das Unionsparlament einzieht, von der er gar nicht wusste, dass diese sich überhaupt oder jedenfalls als Kandidat auf dem von ihm unterstützen Wahlvorschlag um einen Sitz im Unionsparlament bewirbt.
Die lange Verfahrensdauer scheint an dieser Stelle ihren Preis verlangt zu haben, denn das Unionsgericht diskutiert im Konjunktiv, was vom Gesetzgeber seit einem Monat zum Indikativ gemacht wurde: die Benennung von Nachrückern für den Fall, dass eine Liste mehr Mandate erhält, als sie Kandidaten aufweist.

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 19:42
von Justine Sutherbury
Maßgeblich ist freilich die Gesetzeslage, welche zur Zeit der Wahl galt. Vielleicht sollte der Gesetzgeber seine jüngste Wahlrechtsänderung nochmal überdenken? Das bemerkte Professor von Löwenherz ja nun auch in seinem Sondervotum...

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 19:50
von Anastasia von Metternich
Sicherlich ist zur Beurteilung des konkreten Falles die damalige Gesetzeslage maßgeblich, allerdings habe ich die Ausführungen des Unionsgerichtes zu einer solchen Maßnahme als grundsätzlich verstanden. Vor diesem Hintergrund ist es in der Tat sinnvoll, wenn die Beteiligten am Gesetzgebungsprozess noch einmal prüfen, da das Unionsgericht ein solches Verfahren zumindest skeptisch betrachtet.

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 21:06
von Stella von Brion
Dauern Verfahren hier eigentlich immer so lange?

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 23:26
von Laura van Middelburg
Nein. ;) Vorliegendes Verfahren hatte sich nur deshalb so lange hingezogen, weil das Unionsgericht lange Zeit un- bzw. unterbesetzt war.

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 23:46
von Stella von Brion
Naja, immerhin etwas. Aber nur begrenzt beruhigend.

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 00:14
von Laura van Middelburg
Aktuell ist das Unionsrecht mit der zu seiner Funktionsfähigkeit notwendigen Anzahl von vier Richtern besetzt, und hat in den vergangenen Monaten sämtliche noch offene "Altfälle" abgearbeitet.

Ich denke schon, Sie dürfen einigermaßen beruhigt sein. ;)

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 00:36
von Gerhard Cheman
Nun, trotz allem gut und schön zu sehen und zu hören, dass das Unionsgericht nach so langer Zeit ein Urteil gesprochen hat.

Ausserdem gut, dass das Unionsgericht seit einigen Monaten, wie von Frau van Middelburg angedeutet, richtig besetzt zu sein scheint.

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 08:46
von Lord Macshire
Die Dauer ist doch ok, bedenkt man wie lange deutsche Gerichte für ein Urteil idR brauchen.