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Mitteilung

Verfasst: Sa 26. Mär 2011, 17:58
von Bodo von Kurzschluss
[Urkunde=Amt für Einwohnerangelegenheiten]

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Einwohnerangelegenheiten gibt bekannt, das zukünftige Ein- und Ausbürgerungen nunmehr nach dem geltenden Staatsbürgerschaftsgesetz durchgeführt werden.
Nach der Wiederherstellung des Unionsarchives steht der Gesetzestext wieder zur Verfügung und findet dementsprechend auch Anwendung.
Natürlich werden auch die Mitteilungen über Ausbürgerungen wieder öffentlich bekannt gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo von Kurzschluss
Amtsleiter

Anhang: Staatsbürgerschaftsgesetz
[/urkunde]

Verfasst: So 27. Mär 2011, 12:34
von Bernardo Macaluso
Sehr erfreulich!

Verfasst: So 27. Mär 2011, 15:52
von Carmen I.
Heißt das, dass man bislang nicht arbeiten konnte, weil einem der Gesetzestext nicht vorlag? ?(

Verfasst: Mo 28. Mär 2011, 04:29
von Gerhard Cheman
Sehr gut. Schön, dass es die Informationen über aktuelle Ausbürgerungen nun wieder gibt und auch schön, dass durch die Widerherstellung des Unionsarchives so etwas wieder möglich ist. Das zeigt doch, wie wichtig diese Aktion der Unionsregierung ist/war.
Hoffen wir nur, das möglichst wenige ausgebürgert werden (müssen). ;)

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 17:34
von Anastasia von Metternich
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Heißt das, dass man bislang nicht arbeiten konnte, weil einem der Gesetzestext nicht vorlag? ?(
Offenbar ja. Umso erfreulicher, dass die Unionsregierung einen Beitrag leisten konnte, um diesen Missstand zu beseitigen.

Verfasst: So 3. Apr 2011, 10:26
von Kamler Johanssen
Ich plädiere weiterhin für eine Reform des restriktiven Staatsbürgerschaftsrechts.

Verfasst: So 3. Apr 2011, 12:10
von Anastasia von Metternich
Ich bin sicher, dass es an der einen oder anderen Stelle möglich ist, Verbesserungen im Staatsbürgerschaftsrecht zu finden. Zunächst gilt es jedoch, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.