Original von Anastasia von Metternich
Den Spezialfall - dessen Seltenheit Sie bei Interesse überprüfen können - adressieren wir in diesem Beschluss nicht
Das hat mich ja gewundert, da es u.a. auch um diesen Fall in der gerade eben gewesenen Parlamentsdebatte gegangen ist.
Trotzdem sind sie ja - ohne diesen Fall aus der Wahlrechtsreform konkret zu erwähnen - durch ihren Grundsatzbeschluss darauf eingegangen. Nur eben kann man aus diesem derzeit vorliegenden Beschluss eine Ablehnung aller Einzel-Nachwahlen annehmen.
Insbesondere Nummer drei lässt die Tür für diesen Spezialfall weit offen, denn ein verfallendes Mandat ohne Wahlvorschlagsträger oder Rechtsnachfolger bedarf einer erneuten Teillegitimation, da der ursprüngliche Empfänger der Legitimation nicht mehr existent ist.
Gemäß ihres oben vorliegenden Beschlusses bedürfte es dann aber einer Gesamt-Neuwahl des gesamten Parlaments - da nur dies nach Beschlussformulierung legitimiert wäre.
Sie lassen zwar zunächst diese rhetorische Hintertüre offen:
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen tritt die KDU dafür ein, dass die Wahlen zum Unionsparlament einen Moment der Entscheidung bilden, der nicht beliebig oft wiederholt werden kann.
Aber gerade vor dem Hintergrund ihrer Überlegungen (ihrer "Gesamtparlament") lehnen sie die Nachwahl im Prinzip eigentlich ab. Von Ausnahmen ist auch nicht die Rede. Die Hintertür wird nicht nur sinngemäß, sondern dann auch im Beschluss wörtlich zugeschlagen:
Wahlen legitimieren das Unionsparlament als Ganzes und in seiner Zusammensetzung in den den gesellschaftlichen Repräsentationsgruppen. Die Nachwahl einzelner Sitze verwässert die Repräsentation und schwächt die demokratische Legitimation der Volksvertretung.
Ich gehe nicht davon aus, dass sie zufällig genau das wollen - die "Schwächung der demokratischen Legitimation". Dann aber muss man feststellen, dass sie sich gegen Nachwahlen einzelner Sitze als Delegitimation des Parlaments ablehnen.
Rein technisch könnten wir die Diskussion ohnehin abkürzen:
Das tat ich ja bereits, aber sie wollten noch mal die Paragraphen bieg... interpretieren.
Die KDU bekennt sich öffentlich zur Unionsverfassung /inklusive der Mindestmandatszahl), insofern sind alle unsere Beschlüsse in diesem Rahmen zu verstehen, sofern nicht keine Verfassungsänderung gefordert wird.
Sehr guter Winkelzug. Aber nur weil die KDU sich zur Unionsverfassung bekennt, heißt das noch nicht, dass alle ihre Beschlüsse logisch und/oder mit ihrer praktischen Politik kohärent sind.
Abschließend, wie bereits gesagt: Wichtig ist, was die KDU praktisch macht. Bis jetzt hat noch kein KDU-Abgeordneter zur Wahlrechtsreform abgestimmt. Aber das dürfte ja vielleicht noch kommen - ob konform mit, oder gegen den Parteibeschluss - oder in "kreativer Erweiterung" dessen.