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Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 19:17
von Kauli
Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

§1 Das Wahlgesetz wird in folgenden Punkten geändert:
  • § 11 wird ersetzt durch "Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag spätestens 5 Tage vor Wahlbeginn beim Unionswahlleiter eingereicht und außerdem vom Wahlvorschlagsträger öffentlich bekannt gemacht werden."
  • §17(4) wird ersetzt durch " (4) Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen."
  • §18(4) wird ersetzt durch " (4) Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen. Der neue Abgeordnete hat den in der Verfassung vorgesehenen Eid zu leisten. Besteht der Wahlvorschlagsträger oder ein Rechtsnachfolger nicht mehr, so findet für dieses freie Mandat eine Nachwahl entsprechend der Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
  • §24a (1) Punkt a) wird ersetzt durch "a) auf Antrag von mindestens 30 Prozent aller wahlberechtigten Bürger oder"
§2 Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 19:17
von Kauli
Ja

Verfasst: So 20. Feb 2011, 00:02
von Palin Waylan-Majere
Ja

Verfasst: So 20. Feb 2011, 09:13
von Kamler Johanssen
Ja

Verfasst: Do 24. Feb 2011, 22:09
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Do 24. Feb 2011, 22:22
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Fr 25. Feb 2011, 01:41
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ja.

Verfasst: Fr 25. Feb 2011, 20:55
von Kauli
Die Abstimmung ist beendet, das Gesetz ist mit 6 Ja-Stimmen angenommen

Verfasst: So 27. Feb 2011, 09:49
von Kamler Johanssen
Eigentlich wäre die Abstimmung ja am 23.02.2011 um 19:17 Uhr beendet gewesen.
§ 11 Abstimmungsregeln
(...)
(2) Abstimmungen dauern 96 Stunden.
(...)
Aber es handelt sich hier – wenn ich mich recht an mein Öffentliches Recht erinnere – um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht unbedingt zur Nichtigkeit bzw. Nicht-Zustandekommen des Gesetzes führt.
Was sagen die gelehrten leguleii unter uns dazu?

Verfasst: So 27. Feb 2011, 13:04
von Palin Waylan-Majere
Da Gesetze mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, ist es nicht weiter wichtig, ob die Stimmen von KDU und CSP hier noch gelten oder nicht: die drei innerhalb der Frist abgegeben Stimmen haben eine Mehrheit ergeben.