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du:blog - depp 2.0

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 21:19
von du:blog
depp 2.0

gepostet am 12.02.2011 von du:blogger
tags: justiz, Schwerfeger

dass "depp" in der demokratischen beleidigung keine strafrechtlich relevante beleidigung ist, wissen wir. neuerdings gilt das - aus sicht der unionsanwaltschaft unter armin schwerfeger - auch für "arschloch". zur begründung heißt es, dass die äußerung "nicht derart ehrverletzend [ist], dass sie eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstell[t]". offenbar ist das nur eine "grobe Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit", aber keine "beleidigung".

na wenn sie meinen, herr oberstes unionsarschloch schwertfeger...

RE: du:blog - depp 2.0

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 21:31
von Armin Schwertfeger
Na das dürfte doch in Ihrem Sinne sein. Da brauchen Sie sich nicht mal mehr hinter Ihrer Anonymität verstecken.

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 21:42
von Hajo Poppinga
Der juristisch Interessierte mag sich zumindest wundern.

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 21:50
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich werde mich jedenfalls, für die Entlassung von Schwertfeger ansetzen, da ich diese Person doch für sehr inkompetent halte.

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 21:57
von Anaïs Gribonne-Fritz
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich werde mich jedenfalls, für die Entlassung von Schwertfeger ansetzen, da ich diese Person doch für sehr inkompetent halte.
=)

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 22:06
von Armin Schwertfeger
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich werde mich jedenfalls, für die Entlassung von Schwertfeger ansetzen, da ich diese Person doch für sehr inkompetent halte.
Tun Sie sich keinen Zwang an, Herr von Falkenstein. Und wenn Sie der Meinung sind, dass meine Entscheidung unsachgemäß sei, erheben Sie einfach selbst Klage vor dem Unionsstrafgericht und erfahren, welcher Ansicht das Gericht ist. Die Unionsanwaltschaft wird sich, jedenfalls solange im Amt bin, als oberster staatlicher Ankläger nicht mit derartig, vorsichtig ausgedrückt kindischen, Anklagen beschäftigen.

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 22:12
von Bodo von Kurzschluss
:daumen:

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 22:58
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Original von Armin Schwertfeger

Tun Sie sich keinen Zwang an, Herr von Falkenstein. Und wenn Sie der Meinung sind, dass meine Entscheidung unsachgemäß sei, erheben Sie einfach selbst Klage vor dem Unionsstrafgericht und erfahren, welcher Ansicht das Gericht ist. Die Unionsanwaltschaft wird sich, jedenfalls solange im Amt bin, als oberster staatlicher Ankläger nicht mit derartig, vorsichtig ausgedrückt kindischen, Anklagen beschäftigen.
Es ist nicht nur die Klage gegen Jerkov, sondern auch die Klage gegen Connor, die Sie abgewiesen haben. Man könnte meinen, dass Sie keine Lust haben, wirklich aktiv zu arbeiten.

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 23:22
von Armin Schwertfeger
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Es ist nicht nur die Klage gegen Jerkov, sondern auch die Klage gegen Connor, die Sie abgewiesen haben. Man könnte meinen, dass Sie keine Lust haben, wirklich aktiv zu arbeiten.
Mir mangelnde aktive Arbeit vorzuwerfen ist wohl doch etwas verfehlt werter Herr von Falkenstein. Habe ich mich doch mal daran gemacht all die noch offenen Uralt-Anzeigen abzuarbeite, was bedeutet sich mit jeder einzelnen intensiv zu beschäftigen. Das Strafprozessgesetz fordert von der Staatsanwaltschaft die Einschätzung, ob eine Anklage vor Gericht hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Und dies habe ich in den von Ihnen angeführten Fällen halt nicht erkennen können. Und außerdem ist die Unionsanwaltschaft, so wie ich ihre Aufgabe sehe, nicht der Handlanger für Leute mit gekränkter Eitelkeit. Für solche Leute gibts mittlerweile die Möglichkeit der Privatklage bei vermuteter Beleidigung oder Verleumdung.

RE: du:blog - depp 2.0

Verfasst: So 13. Feb 2011, 00:43
von Kauli
Original von du:blog
[...]dass "depp" in der demokratischen beleidigung keine strafrechtlich relevante beleidigung ist, [...]
Stimmt so nicht Das "Depp-Verfahren" wurde damals wegen gegenseitiger Beleidigung nicht weiter verfolgt.