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Kanzleramt | Archiv des Unionskanzlers
Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 17:08
von Helen Bont
Nach ihrer Vereidigung durch den Unionspräsidenten fährt Unionskanzlerin Helen Bont ins Unionskanzleramt, um die Amtsgeschäfte aufzunehmen.
Edit: Neues Bild eingefügt.
Verfasst: Do 17. Feb 2011, 02:43
von Gerhard Cheman
Ministerpräsident und Präsident des Unionsrates Gerhard Cheman lässt durch sein Vorzimmer für die nächste Woche einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Unionskanzlerin vereinbaren. Ihm ist wichtig, über div. Themen die Unions- und Landespolitik betreffend mit der Kanzlerin im Kanzleramt und nicht nebenbei in der KDU - Zentrale, o. ä. zu reden.....
Verfasst: Di 5. Apr 2011, 02:21
von Gerhard Cheman
Original von Gerhard Cheman
Ministerpräsident und Präsident des Unionsrates Gerhard Cheman lässt durch sein Vorzimmer für die nächste Woche einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Unionskanzlerin vereinbaren. Ihm ist wichtig, über div. Themen die Unions- und Landespolitik betreffend mit der Kanzlerin im Kanzleramt und nicht nebenbei in der KDU - Zentrale, o. ä. zu reden.....
lässt erneut einen Termin für die konkrete Umsetzung von verschiedenen Themen (u.a. Ausbildungsmessen a la Freistein, etc.) vereinbaren, will auf die bereits mit der Kanzlerin besprochenen Dinge aufbauen und wartet auf Terminbestätigung...
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 14:50
von Helen Bont
Betritt gemeinsam mit Staatsminister Gönner das Kanzlerbüro. In einer Ecke stehen zwei Sessel und ein Tisch in ihrer Mitte. Dorthon geleitet Bont ihren Gast. Auf dem Tisch eine Kanne mit Kaffee und eine Tee sowie eine Platte mit Schnittchen und Gebäck.
Bitte, setzen und bedienen Sie sich, Exzellenz. Wenn Sie möchten, kann ich auch Mineralwasser oder Fruchtsäfte bringen lasssen.

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 15:40
von Dr. Maximilian Gönner
Setzt sich und nimmt sich einen Kaffee.
Ich danke Ihnen Frau Unionskanzlerin. Ich freue mich, dass trotz der Verzögerung mein Besuch so schnell möglich war. Bazen hat großes Interesse an einer Kontaktaufnahme mit der Demokratischen Union und es ist mir eine Ehre, diesen Besuch unternehmen zu können. Praktisch ist Bazen erst einmal an einem grundlegenden Diplomatievertrag interessiert.
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 16:19
von Helen Bont
Das erscheint auch mir ein guter Start zu sein. Haben Sie schon einen konkreten Entwurf dabei?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 18:47
von Dr. Maximilian Gönner
Selbstverständlich.
Lässt sich von seinem Sekretär eine Aktentasche bringen und nimmt den Vertragsentwurf hervor.
Diplomatievertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, vereinbaren die Hohen Vertragsschließenden Parteien folgende Artikel zur Regelung der diplomatischen Beziehungen:
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und ohne den Einsatz von Waffengewalt zu lösen. Ein Militärischen oder Paramilitärischen Truppen oder Nachrichtendiensten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von deren Regierung hin legitim.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, vor dem Hintergrund der Geschichte und der geografischen Gegebenheiten die Zusammenarbeit auf allen Gebieten, insbesondere jedoch im Hinblick auf Wirtschaft und Kultur zu fördern.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden, indem der Regierung der jeweils anderen Partei eine Note zugesandt wird.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 20:42
von Dr. Maximilian Gönner
Das ist nun nicht unbedingt ein tiefgreifender Vertrag, er ist, als grundlegendes Werk aber sicherlich ein Anfang.
Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 21:35
von Helen Bont
Liest sich das Dokument durch. Erlauben Sie mir, dass ich ein paar Änderungsvorschläge anbringe. Nimmt einen Rotstift und bringt die Vorschläge an:
Grundlagenvertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, sind die Hohen Vertragsschließenden Parteien wie folgt überein gekommen::
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und auf die Androhung oder den Einsatz von Gewalt zu verzichten.. Ein Einsatz militärischer oder paramilitärischer Truppen oder geheimdienstliche Aktivitäten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei darfnur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Regierung des Vertragspartners erfolgen.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ihre bilateralen Beziehungen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten der Writschaft, der Telekommunikation, des Verkehrswesens, der Kultur und der jusitiziellen Zusammenarbeit, zu vertiefen.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden.
Die Kündigung ist der Regierung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich in einer diplomatischen Note mitzuteilen.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Verfasst: Di 15. Jan 2013, 22:19
von Dr. Maximilian Gönner
Ich persönlich ziehe den Begriff "Diplomatievertrag" dem "Grundlagenvertrag" vor. Ansonsten könnte ich dem Werk so zustimmen.