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Zeitrahmen für Mängelbeseitung

Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 15:51
von Fabian Montary
Hallo,

ich habe das hier schon bekannt gemachte Problem, dass mein Laptop in Reparatur ist. Und das nunmehr seit knapp zwei Monaten. Der Anbieter ist so gut wie nicht zu erreichen. Ich hatte ihn nur Mitte im Dezember kurz in seinem Supportchat, in dessen Gesprächsverlauf er mir den Fehler mitteilte und außerdem davon sprach, dass das Ersatzteil in der nächsten Woche kommen müsse. Das wäre kurz vor Heilig Abend gewesen. Bis jetzt habe ich das mängelfreie Gerät nicht zurückerhalten. Meine Versuche ihn telefonisch zu erreichen, schlugen ist Leere, da sich stets der Anrufbeantworter dazwischenschaltet und er auf den Bandansagen auch nicht zurückruft. E-Mails blieben bislang auch unbeantwortet, sodass ich irgendwie hoffen muss, dass er irgendwann wieder im Supportchat zu greifen ist. Alternativ kann ich natürlich auch mal beim ihm anklopfen, wobei das natürlich im Falle seiner Abwesenheit verlorene Liebesmüh wäre.
Gibt es denn eine gerichtliche Entscheidung, an der man sich orientieren könnte, wie lang der Verkäufer Zeit hat, den Mangel zu beseitigen? Ich meine, mir würde schon ausreichen, wenn er mir eine ehrliche Antwort zur Dauer des Prozesses geben würde, an der ich mich ausrichten kann. Mich nervt vor allem erst einmal das Informationsdefizit. Es kommt mir schon fast wie Nötigung vor, nur weil ich meine reparierte Ware zurück haben möchte... :rolleyes:

Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 16:44
von Hajo Poppinga
Ist es eine Reparatur, oder eine Mängelbeseitigung, sprich Gewährleistung?

Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 16:50
von Reichsgraf Perry II. von Montary
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Verfasst: Fr 21. Jan 2011, 16:51
von Fabian Montary
Das Mainboard muss ausgetauscht werden, acht Monate nach dem Kauf, also ist es doch ein Gewährleistungsanspruch?!