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2010/75 Aussprache: Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen [.....] (Unionsparl.)

Verfasst: Do 25. Nov 2010, 14:30
von Gerhard Cheman
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Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I

§1 Der Absatz 2 des Artikels 62 der Unionsverfassung wird aufgehoben
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 24.11.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 07.12.2010. Die Aussprache ist eröffnet.

Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 00:11
von Gerhard Cheman
Ich kann diesem Gesetz, wie bereits vorab häufig angekündigt, nicht zustimmen und werde daher für einen Einspruch stimmen.

Verfasst: So 28. Nov 2010, 22:06
von Gerhard Cheman
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Gibt es hier weitere Wortmeldungen? Können wir ansonsten zur Abstimmung über die vom Unionsparlament verabschiedete Vorlage kommen?

Die Abstimmung wird im Übrigen nicht über einen Einspruch abstimmen, sondern über eine Zustimmung zu diesem Gesetz. Der Wortlaut, zur Verabschiedung durch das Unionsparlament, in dieser Aussprache, war ein Fehler der Drucksache durch das Unionsratspräsidiums. Es gibt somit auch keine Einspruchsfrist.
Wir bitten dies mit dieser Klarstellung zu entschuldigen.

Verfasst: So 28. Nov 2010, 23:22
von Palin Waylan-Majere
Original von Gerhard Cheman
Ich kann diesem Gesetz, wie bereits vorab häufig angekündigt, nicht zustimmen und werde daher für einen Einspruch stimmen.
Sie liefern jedoch keine hinreichend sinnvolle Begründung. Im Protokoll der Aussprache im Unionsparlament sagten sie nur, dass Sie sich den (unlogischen) Ausführungen von Herrn SRM anschließen würden. Sie erzeugen hier den Verdacht von Fundamentalopposition und realitätsscheuem Strukturkonservativismus.
Dabei behaupten die Konservativen doch gerne, konservativ sein hieße das Feuer zu wahren und nicht die Asche zu hüten. Mit Ihrer plumpen Dagegen-Politik treten Sie allerdings das Feuer mutwillig aus.

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 01:55
von Gerhard Cheman
Ich sehe hier keineswegs eine Fundamentalopposition meinerseits. Beim besten Willen nicht.
Ich habe mich bei der Aussprache im Unionsparlament den Argumenten des Kollegen Rousseau-Mason angeschlossen und ich halte sie weiterhin für gewichtig genug, um diesem Gesetz keine Zustimmung geben zu können. Dass Sie persönlich diese Argumente unlogisch finden, heisst nicht, dass diese unbegründet und falsch sind.
Den Bedenken des damaligen Senators Katistas, dem heutigen Unionspräsidenten Hajo Poppinga, es entstehe ein gewisser Interessenkonflikt kann man darüber hinaus auch noch Aufmerksamkeit schenken und diese als weiteres Argument dagegen halten.
Ihre Ansichten über konservative, bürgerliche Politik möchte ich hier nicht kommentieren, sie haben nichts mit dem Thema zu tun und sind ebenfalls weit ab der Realität.

Verfasst: So 5. Dez 2010, 23:28
von Gerhard Cheman
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Ich beende hiermit die Aussprache und gehe zur Abstimmung über.