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Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II (Zweit)

Verfasst: Sa 20. Nov 2010, 18:27
von Christopher Adomeit
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Der Präsident

Werte Kolleginnen und Kollegen,

der Abgeordnete Waylan-Majere hat über das vom Unionsparlament nicht beschlossene, folgende Gesetz erneute Abstimmung beantragt.
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II

§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Ja oder Nein ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.

Verfasst: So 21. Nov 2010, 11:08
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ja.

Verfasst: Mo 22. Nov 2010, 16:23
von Palin Waylan-Majere
Ja

Verfasst: Mo 22. Nov 2010, 16:33
von Tony Gold
Ja

Verfasst: Mi 24. Nov 2010, 23:05
von Christopher Adomeit
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Der Präsident

Werte Kolleginnen und Kollegen,

ich beende die Abstimmung und stelle fest, dass von fünf Abgeordneten des Unionsparlaments drei Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen haben; drei Abgeordnete votierte mit Ja, kein Abgeordneter votierte mit Nein, kein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Der Antrag hat damit die notwendige Mehrheit der Stimmen erreicht und ist angenommen.