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Widersprüchlichkeit in der Verfassung

Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 15:23
von Heinrich Julius von Jagonburg
Herrschaften, mir ist eine kleine Widersprüchlichkeit in unserer Verfassung aufgefallen. Bei der Beschreibung der Aufgaben des Kaisers, ist festgelegt, dass der Kaiser die Mitglieder der Imperialregierung ernennt. Bei der Definition der Imperialregierung wird erwähnt, dass eben jene aus dem Imperialkanzler und den Imperialministern besteht. Bei der Wahl des Imperialkanzlers steht geschrieben, dass jener vom Sekretär der Imperialversammlung ernannt wird.

Diese Passagen widersprechen sich und wir sollten hier Abhilfe schaffen.

Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 15:35
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Kaiserliche Majestät, ich denke, wir kommen bei der jetzigen Regelung nicht umhin, die Ernennung im Zuge der praktischen Konkordanz von Euch und dem Sekretär durchführen zu lassen. Politisch sollte jedoch der Sekretär von seinem verfassungsrechtlichen Recht zurücktreten. Fürderhin wird die neue Imperialregierung diese und andere Unstimmigkeiten in der aktuellen Verfassungsurkunde ausmerzen.

Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 15:50
von Heinrich Julius von Jagonburg
So werden wir es wohl machen müssen.