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2010/73 Aussprache:Verfassungsänderndes G.z.Lockerung d.Bestimmungen z.Unvereinbarkeit von Ämtern II

Verfasst: Sa 13. Nov 2010, 05:58
von Gerhard Cheman
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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II

§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 12.11.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 25.11.2010. Die Aussprache ist eröffnet.

Verfasst: Sa 13. Nov 2010, 06:05
von Gerhard Cheman
Ich bleibe bei meiner im Unionsparlament zu diesem Thema bereits geäußerten Meinung und werde daher für einen Einspruch stimmen.

Verfasst: Sa 13. Nov 2010, 08:12
von Hajo Poppinga
Ich begrüße die von der Unionsregierung vorgenommenen Aufteilung dieser Reform. Diesen Teil der Reform begrüße ich; mir ist kein Grund ersichtlich, weswegen Unionsrichter oder auch der Unionspräsident nicht einem legislativen Organ auf Landesebene angehören sollten.

Ich bitte auch die Kollegen hier zuzustimmen. Wir haben nicht so viele Bürger mehr in den Ländern, als das wir es uns leisten könnten, Teile davon noch von der Mitwirkung auszuschließen.

Verfasst: Mo 15. Nov 2010, 12:55
von Hajo Poppinga
Wenngleich dieses Gesetz im Parlament das notwendige Quorum verfehlt hat, bitte ich darum, hier dennoch abzustimmen, um dieses Gesetz als Antrag des Unionsrates in den Gesetzgebungsprozeß einzubringen.

Verfasst: Di 16. Nov 2010, 03:11
von Gerhard Cheman
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Ich schließe diese Aussprache, da der Grund hierfür nicht mehr besteht, da das Ergebnis im Unionsparlament falsch angegeben wurde.

Das Gesetz wird im Unionsparlament erneut behandelt.

Sollte von Seiten des Unionsrats vorher und trotz allem das Interesse bestehen, das Gesetz auch hier bzw. zunächst hier abzustimmen, so bitte ich um formale Antragsstellung seitens eines Mitgliedes.