
Der Präsident
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe auf die Abstimmung zum vorliegenden Antrag des Kollegen Waylan-Majere. An dieser Stelle sei der Hinweis darauf erlaubt, dass der Antragsteller seinen ursprünglichen Antrag geteilt hat. Sie finden die Abstimmung zum ersten Teil des geteilten Antrages an separater Stelle.
Bitte stimmen Sie mit Ja oder Nein ab, kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II
§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:
"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.