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Rechtliche Schritte bei ausbleibendem Gehalt?

Verfasst: Fr 8. Okt 2010, 13:18
von SRM
Hallo zusammen,

folgendes Problem: Meine Freundin hat zum 13. September 2010 eine neue Stelle angetreten. Vertraglich vereinbart ist eine Gehaltszahlung zum Monatsletzten.

Dieses Geld kam Ende September nicht und auf mehrere Anfragen, nach denen der Vorgesetzte es überwiesen haben will, kam nichts.

Hat sie da eine rechtliche Handhabe, um eine Gehaltszahlung zu erzwingen? Gibts dafür auch ne Rechtsquelle?

Vielen Dank im voraus!

Verfasst: Fr 8. Okt 2010, 13:39
von Bodo von Kurzschluss

Verfasst: Fr 8. Okt 2010, 15:23
von Laird Glencairn
Call-Center-Agentin ? Dann kann sie lange warten.....

Verfasst: Fr 8. Okt 2010, 15:30
von SRM
Original von Laird Glencairn
Call-Center-Agentin ? Dann kann sie lange warten.....
Nein, Assistentin der Geschäftsführung.

Verfasst: Sa 9. Okt 2010, 12:55
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von SRM
Nein, Assistentin der Geschäftsführung.
Eines Callcenters ;)?

Verfasst: Sa 9. Okt 2010, 23:10
von Denise M. Connor
Original von SRM

Nein, Assistentin der Geschäftsführung.
Was ist denn das für eine Geschäftsführung bitte? ?(

Verfasst: So 10. Okt 2010, 00:03
von Bernardo Macaluso
Dann muss die Geschläftsleitung wohl nächste Woche mal ohne Assistentin auskommen ;)

RE: Rechtliche Schritte bei ausbleibendem Gehalt?

Verfasst: So 10. Okt 2010, 18:35
von Hajo Poppinga
Original von SRM
Hat sie da eine rechtliche Handhabe, um eine Gehaltszahlung zu erzwingen? Gibts dafür auch ne Rechtsquelle?
Den Arbeitsvertrag, würde ich hoffen. ;)

RE: Rechtliche Schritte bei ausbleibendem Gehalt?

Verfasst: So 10. Okt 2010, 19:02
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Den Arbeitsvertrag, würde ich hoffen. ;)
Wie meinst? Im Vertrag steht die Fälligkeit des Entgelts, aber nicht, wie im Falle einer ausbleibenden Gehaltszahlung zu verfahren ist.

Verfasst: So 10. Okt 2010, 19:02
von SRM
Original von Bodo von Kurzschluss
Vielleicht hilft das ja weiter.

http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrech ... erzug.html
Danke, so werden wir es erstmal machen.