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Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls
Verfasst: Do 23. Sep 2010, 23:42
von Palin Waylan-Majere
- Der Präsident -
Der folgende Antrag der Unionsregierung steht zur Aussprache.
Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls
§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz ändert das Unionssteuergesetz zum Zwecke der Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls.
§2 - Änderung des Gesetzestextes
Der zuvor gestrichene §6 des Unionssteuergesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"§6 Geldausfuhrzoll
(1) Auf die Ausfuhr von Geld vom Kontensystem der Unionsbank auf eine ausländische Bank wird ein Zoll von 15% erhoben. Zollpflichtig ist die Auslandsüberweisung unabhängig von der technischen Abwicklung des Währungsumtauschs durch die beteiligten Nationalbanken.
(2) Jede natürliche Person mit Konto bei der Unionsbank hat einen Freibetrag von 150 Bramer je Kalendermonat, der zollfrei bleibt. Dieser Freibetrag kann am Monatsende durch Antrag auf Erstattung bei der zuständigen Stelle wirksam gemacht werden. Die zuständige Stelle kann hierfür eine angemessene Antragsfrist festlegen.
(3) Von dem ausgeführten Geldbetrag eines Kalendermonats werden Geldeinfuhren des gleichen Kalendermonats in Abzug gebracht.
(4) Zollschuldner ist der Inhaber des Kontos bei der Unionsbank.
(5) Der Einzug des Geldausfuhrzolls geschieht in der Regel automatisiert mithilfe der Funktionen des Kontensystems der Unionsbank.
(6) Auf den automatischen Einzug besteht kein Anspruch. Die zuständige Stelle kann auch per Bescheid zur Zahlung des Zolls auffordern und eine angemessene Frist dafür festlegen.
(7) Der für Finanzen zuständige Unionsminister wird ermächtigt, mit der Durchführung des Gesetzes eine andere öffentliche oder private Stelle zu beauftragen."
§3 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt sieben Tage nach dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Die Debatte ist hiermit eröffnet.
Verfasst: So 26. Sep 2010, 19:45
von Bernardo Macaluso
{i]Der Wirtschaftsminister blickt erwartungsvoll von der Regierungsbank rüber zur FLA-Fraktion.[/i]
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 10:45
von Tony Gold
Herr Präsident,
verehrte Kollegen,
der Antrag findet meine persönliche Unterstützung, allerdings würde ich für eine Festsetzung der "angemessenen Frist" beispielsweise auf 7 Tage plädieren.
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 11:12
von Bernardo Macaluso
Das Gesetz enthält deswegen keine Angabe zur Länge der Frist, weil die angemessene Länge sich von Fall zu Fall unterscheidet. Stellt das Unionsamt für Finanzen eine Woche nach Monatsende fest, dass es Probleme mit dem automatisierten Einzug gibt, sind sieben Tage z. B. angemessen. Geht die Aufforderung dagegen pünktlich zu Monatsende heraus, ist sicher eine längere Frist angemessen.
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 11:29
von Tony Gold
Ich verstehe diese Ansicht und werde dem Gesetz auch unter dieser Bedingung meine Zustimmung bedenkenlos geben können.
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 19:06
von Bernardo Macaluso
Ich freue mich sehr, dass man im Unionsparlament einmal mehr vernünftiger und sachorientierter ist als im Unionsrat.
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 21:09
von Pandora Friedmann
Vernünftig, weil regierungshörig? Ich hoffte mit der neuen Regierung auf ein besseres Klima...
Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 17:38
von Hajo Poppinga
Original von Bernardo Macaluso
Ich freue mich sehr, dass man im Unionsparlament einmal mehr vernünftiger und sachorientierter ist als im Unionsrat.
Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Der Unionsrat hat durchaus ein Bewußtsein für die Fragestellungen im Zusammenhang mit dem internationalen Geldverkehr. Einzig eine gesicherte Grundlage für Aussagen haben wir nicht - wie soll man dann sachorientiert arbeiten?
Verfasst: So 10. Okt 2010, 12:38
von Bernardo Macaluso
Darf man erfahren, worauf das Unionsparlament wartet? Die Debatte scheint ja seit einiger Zeit durch zu sein.
Verfasst: So 10. Okt 2010, 17:24
von Palin Waylan-Majere
Offenbar haben Kollege Adomeit und meine Wenigkeit uns nicht gut abgesprochen, was die gleichzeitige
Abwesenheit anging.