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2010/63 Aussprache: Umgang mit parlamentarischen Anfragen (Katista)

Verfasst: Sa 18. Sep 2010, 19:58
von Pandora Friedmann
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Der Vertreter der Freien Republik Katista beantragte eine Aussprache zum Umgang mit parlamentarischen Anfragen.

Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort.

Verfasst: Mi 13. Okt 2010, 00:32
von Gerhard Cheman
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Auch wenn die Frist hier bereits verstrichen ist, so gebe ich dem Antragssteller hier letztmalig die Gelegenheit, sich zu äußern, die Aussprache wird ansonsten in Kürze geschlossen.

Verfasst: Mi 13. Okt 2010, 12:49
von Hajo Poppinga
Herr Präsident,
bitte entschuldigen Sie, mir muß diese Aussprache entfallen sein.

Nun, die jüngsten Urteile des Unionsgerichtes zwingen uns, über unsere Regelungen zu parlamentarischen Anfragen neu nachzudenken. Immerhin ist unsere bisherige Praxis so nicht mehr haltbar. Meiner Ansicht nach empfiehlt es sich, zusammen mit dem Unionsparlament ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, welches dann auch Sanktionen gleich mit regelt.

Verfasst: So 17. Okt 2010, 00:19
von Gerhard Cheman
Gibt es da von Ihrer Seite schon Vorschläge über die wir bereits reden könnten bzw. mit denen wir eine Arbeitsgrundlage für eine Zusammenarbeit mit dem Unionsparlament hätten?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 02:28
von Gerhard Cheman
Herr Kollege?

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 14:53
von Gerhard Cheman
Hier gibt es anscheinend keine Vorschläge bisher, oder?

Verfasst: So 7. Nov 2010, 00:16
von Gerhard Cheman
Ich traue mich nochmal, als Vertrter des Freistaates Freistein, hier nachzufragen, ob es denn schon erarbeitete Vorschläge gibt, die hier als Diskussionsgrundlage dienen können?

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 12:25
von Hajo Poppinga
Bis zum Wochenende, ja.

Verfasst: Di 16. Nov 2010, 03:11
von Gerhard Cheman
Original von Hajo Poppinga
Bis zum Wochenende, ja.
Und?

Verfasst: Do 18. Nov 2010, 00:24
von Gerhard Cheman
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Ich schlage vor, hier noch einige wenige Tage auf einen Vorschlag für eine Diskussion zu warten, evtl. auch von derzeitigen Vertreter des Antragsstellers, und ansonsten die Aussprache zunächst zu schließen.