Pressekonferenz zur Regierungsbildung
Verfasst: Di 31. Aug 2010, 19:03
Meine verehrten Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!
Für die Dauer der 31. Wahlperiode haben die Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Union, vertreten durch die ins Unionsparlament gewählten Abgeordneten, mir die Regierungsgeschäfte übertragen. Für dieses Vertrauen danke ich Ihnen herzlich und verspreche, meine Anhänger nicht zu entäuschen und meine Kritiker zu überzeugen. Die künftige Unionsregierung wird eine Koalitionsregierung sein, die durch die SPDU und die CSP getragen wird. Es werden Wochen der Herausforderung und der harten Arbeit sein, welchen wir uns gerne stellen wollen. Ich möchte Ihnen heute vorab den Koalitionsvertrag vorstellen, der sowohl durch die CSP, als auch durch uns Sozialdemokraten angenommen worden ist und damit Arbeitsgrundlage der künftigen Regierung sein wird. An diesen Versprechen lassen wir uns messen. Ich denke, dass wir uns gerade genug vorgenommen haben um das in den nächsten, uns verbleibenden, Wochen verwirklichen zu können.
KOALITIONSVERTRAG
zwischen der
Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU)
und der
Christlich-Sozialkonservative Partei
für die Dauer der 31. Wahlperiode
Die Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union (SPDU) und der Christlich-Sozialkonservative Partei (CSP) und deren Vertreter im Unionsparlament bilden für die Dauer der 31. Wahlperiode eine Koalition. Sie schließen dazu folgende Vereinbarung:
I. Abschnitt: Arbeitsweise der Koalition
Art. 1 [Dauer der Koalition]
Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 31. Legislaturperiode des Unionsparlaments. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass sie gemeinsam für die gesamte Politik der Koalition Verantwortung tragen.
Art 2. [Abstimmungen im Unionsparlament]
Beide Partner sind angehalten bei Abstimmungen über Regierungsanträge im Plenum, in Ausschüssen und Kommissionen ein einheitliches Votum abzugeben. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen werden nur im Einvernehmen der Koalitionspartner eingebracht. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Koalitionsausschuss.
Art. 3 [Koalitionsausschuss]
Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend
und umfassend miteinander abstimmen. Die Koalitionspartner bilden einen Koalitionsausschuss, der unter Vorsitz des Unionskanzlers ständig tagt und die strittigen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich herausgehobener Personalentscheidungen klärt. Alle Entscheidungen des Koalitionsausschuss werden einstimmig getroffen. Dem Koalitionsausschuss gehören alle Parlamentsmitglieder der Koalitionfraktionen an. Auf Vorschlag eines Koalitionspartners kann ein beratendes Mitglied in den Ausschuss hinzugezogen werden. Dieses Mitglied ist einstimmig zu wählen.
Art. 4 [Koalitionsausschuss]
Die SPDU stellt den Unionskanzler und seinen Stellvertreter.
Die CSP stellt folgende Mitglieder der Unionsregierung:
- Innenminister und Minister für Kultur und Umwelt
Die übrigen Mitglieder der Unionsregierung werden von der SPDU gestellt. Das Vorschlagrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den Parteien.
II.Abschnitt: Innen und Rechtspolitik
Art. 5a [Staatsreform]
Die Koalitionspartner verfügen im Unionsparlament über eine zwei Drittel Mehrheit, die auch Verfassungsänderungen ermöglicht. Die Koalitionspartner sind sich dieser Verantwortung bewusst und werden diese Mehrheit auch nutzen um eine sinnvolle Staatsreform auf den Weg zu bringen. Zwischen den Koalitionspartner besteht Einigkeit hierüber, dass die Partizipation der Länder an der Gesetzgebung über eine Länderkammer nicht angetastet werden soll. Wir wollen am föderalen parlamentarischen System festhalten und die direkte Bürgerbeteiligung stärken. Wir wollen, dass künftig der Unionsrat nicht ohne weiteres überstimmt werden kann, bei Einsprüchen soll zunächst der Unionspräsident als Vermittler angerufen werden. Scheitert die Vermittlung des Unionspräsidenten zwischen Unionsrat und Unionsparlament (Unionsregierung), so soll eine Volksabstimmung die Entscheidung bringen.
Art. 5b
Die Parteien vereinbaren Verfassungsreformen zu befürworten, die die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in einer Landesregierung und der Unionsregierung aufhebt.
Art. 6 [Wahlrecht]
Das Wahlrecht der Demokratischen Union wollen wir so verändert, dass Listen und Parteien künftig einen Kandidaten auch nach nominieren können, wenn ihr Listenvorschlag mehr Sitze erhält, als er Kandidaten hat.
Art. 7 [Unionsanwaltschaft]
Die Regierungsfraktionen werden sich aktiv bemühen die Unionsanwaltschaft mit einem geeigneten Obersten Unionsanwalt zu besetzen.
III.Abschnitt: Außenpolitik
Art. 8 [Kontinuität in der Außenpolitik]
Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass eine Kontinuität in der Außenpolitik essentiell ist. Die Partner wollen sich darum bemühen und international für eine stärkere Zusammenarbeit werben. Insbesondere in der Rechtspolitik, in der Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus wollen wir internationale Standards durchsetzen. Etwa ein gemeinsame Strafverfolgungsbehörde verschiedener Länder, insbesondere unserer Nachbarländer wollen wir anregen. Ebenso wollen wir den sportlichen und kulturellen Austausch fördern.
Art. 9 [Beteiligung der Länder an der Außenpolitik]
Das erfolgreiche Konzept der Honorarkonsul der Republik Roldem wollen wir auf die Union ausweiten und den Ländern die Möglichkeit geben sich an der Außenpolitik zu beteiligen. Insbesondere der Kontakte zu den Nachbarländern soll künftig auch durch die Landesregierungen imitiert werden. Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass die Verantwortung für die Außenpolitik letztlich aber bei der Union bleiben soll und die Länder in einem geeigneten Rahmen beteiligt werden können – etwa in einem Ausschuss der Außenbeauftragten der Länder unter Leitung des zuständigen Unionsministers.
IV.Wirtschafts- und Finanzpolitik
Art. 10 [WarenSim]
Die Koalitionspartner sind bestrebt möglichst zeitnah die Warenwirtschaft in der Demokratischen Union einzuführen.
Art. 11 [Steuerpolitik]
Die Koalitionspartner vereinbaren das Stufensystem bei der Steuer wieder einzuführen.
Art. 12 [Geldausfuhrzoll]
Die Koalitionspartner vereinbaren den internationalen Geldfluss zu verzollen.
V.Abschnitt: Sozialpolitik
Art. 13 [Sozialsystem auf Unionsebene]
Die Koalitionspartner vereinbaren die Einführung eines Sozialsystems in der Demokratischen Union. Insbesondere sollen die Bürgerinnen und Bürger bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter abgesichert werden. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass ein solches System staatlich finanziert werden muss.
liebe Bürgerinnen und Bürger!
Für die Dauer der 31. Wahlperiode haben die Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Union, vertreten durch die ins Unionsparlament gewählten Abgeordneten, mir die Regierungsgeschäfte übertragen. Für dieses Vertrauen danke ich Ihnen herzlich und verspreche, meine Anhänger nicht zu entäuschen und meine Kritiker zu überzeugen. Die künftige Unionsregierung wird eine Koalitionsregierung sein, die durch die SPDU und die CSP getragen wird. Es werden Wochen der Herausforderung und der harten Arbeit sein, welchen wir uns gerne stellen wollen. Ich möchte Ihnen heute vorab den Koalitionsvertrag vorstellen, der sowohl durch die CSP, als auch durch uns Sozialdemokraten angenommen worden ist und damit Arbeitsgrundlage der künftigen Regierung sein wird. An diesen Versprechen lassen wir uns messen. Ich denke, dass wir uns gerade genug vorgenommen haben um das in den nächsten, uns verbleibenden, Wochen verwirklichen zu können.
KOALITIONSVERTRAG
zwischen der
Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU)
und der
Christlich-Sozialkonservative Partei
für die Dauer der 31. Wahlperiode
Die Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union (SPDU) und der Christlich-Sozialkonservative Partei (CSP) und deren Vertreter im Unionsparlament bilden für die Dauer der 31. Wahlperiode eine Koalition. Sie schließen dazu folgende Vereinbarung:
I. Abschnitt: Arbeitsweise der Koalition
Art. 1 [Dauer der Koalition]
Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 31. Legislaturperiode des Unionsparlaments. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass sie gemeinsam für die gesamte Politik der Koalition Verantwortung tragen.
Art 2. [Abstimmungen im Unionsparlament]
Beide Partner sind angehalten bei Abstimmungen über Regierungsanträge im Plenum, in Ausschüssen und Kommissionen ein einheitliches Votum abzugeben. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen werden nur im Einvernehmen der Koalitionspartner eingebracht. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Koalitionsausschuss.
Art. 3 [Koalitionsausschuss]
Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend
und umfassend miteinander abstimmen. Die Koalitionspartner bilden einen Koalitionsausschuss, der unter Vorsitz des Unionskanzlers ständig tagt und die strittigen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich herausgehobener Personalentscheidungen klärt. Alle Entscheidungen des Koalitionsausschuss werden einstimmig getroffen. Dem Koalitionsausschuss gehören alle Parlamentsmitglieder der Koalitionfraktionen an. Auf Vorschlag eines Koalitionspartners kann ein beratendes Mitglied in den Ausschuss hinzugezogen werden. Dieses Mitglied ist einstimmig zu wählen.
Art. 4 [Koalitionsausschuss]
Die SPDU stellt den Unionskanzler und seinen Stellvertreter.
Die CSP stellt folgende Mitglieder der Unionsregierung:
- Innenminister und Minister für Kultur und Umwelt
Die übrigen Mitglieder der Unionsregierung werden von der SPDU gestellt. Das Vorschlagrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den Parteien.
II.Abschnitt: Innen und Rechtspolitik
Art. 5a [Staatsreform]
Die Koalitionspartner verfügen im Unionsparlament über eine zwei Drittel Mehrheit, die auch Verfassungsänderungen ermöglicht. Die Koalitionspartner sind sich dieser Verantwortung bewusst und werden diese Mehrheit auch nutzen um eine sinnvolle Staatsreform auf den Weg zu bringen. Zwischen den Koalitionspartner besteht Einigkeit hierüber, dass die Partizipation der Länder an der Gesetzgebung über eine Länderkammer nicht angetastet werden soll. Wir wollen am föderalen parlamentarischen System festhalten und die direkte Bürgerbeteiligung stärken. Wir wollen, dass künftig der Unionsrat nicht ohne weiteres überstimmt werden kann, bei Einsprüchen soll zunächst der Unionspräsident als Vermittler angerufen werden. Scheitert die Vermittlung des Unionspräsidenten zwischen Unionsrat und Unionsparlament (Unionsregierung), so soll eine Volksabstimmung die Entscheidung bringen.
Art. 5b
Die Parteien vereinbaren Verfassungsreformen zu befürworten, die die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in einer Landesregierung und der Unionsregierung aufhebt.
Art. 6 [Wahlrecht]
Das Wahlrecht der Demokratischen Union wollen wir so verändert, dass Listen und Parteien künftig einen Kandidaten auch nach nominieren können, wenn ihr Listenvorschlag mehr Sitze erhält, als er Kandidaten hat.
Art. 7 [Unionsanwaltschaft]
Die Regierungsfraktionen werden sich aktiv bemühen die Unionsanwaltschaft mit einem geeigneten Obersten Unionsanwalt zu besetzen.
III.Abschnitt: Außenpolitik
Art. 8 [Kontinuität in der Außenpolitik]
Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass eine Kontinuität in der Außenpolitik essentiell ist. Die Partner wollen sich darum bemühen und international für eine stärkere Zusammenarbeit werben. Insbesondere in der Rechtspolitik, in der Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus wollen wir internationale Standards durchsetzen. Etwa ein gemeinsame Strafverfolgungsbehörde verschiedener Länder, insbesondere unserer Nachbarländer wollen wir anregen. Ebenso wollen wir den sportlichen und kulturellen Austausch fördern.
Art. 9 [Beteiligung der Länder an der Außenpolitik]
Das erfolgreiche Konzept der Honorarkonsul der Republik Roldem wollen wir auf die Union ausweiten und den Ländern die Möglichkeit geben sich an der Außenpolitik zu beteiligen. Insbesondere der Kontakte zu den Nachbarländern soll künftig auch durch die Landesregierungen imitiert werden. Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass die Verantwortung für die Außenpolitik letztlich aber bei der Union bleiben soll und die Länder in einem geeigneten Rahmen beteiligt werden können – etwa in einem Ausschuss der Außenbeauftragten der Länder unter Leitung des zuständigen Unionsministers.
IV.Wirtschafts- und Finanzpolitik
Art. 10 [WarenSim]
Die Koalitionspartner sind bestrebt möglichst zeitnah die Warenwirtschaft in der Demokratischen Union einzuführen.
Art. 11 [Steuerpolitik]
Die Koalitionspartner vereinbaren das Stufensystem bei der Steuer wieder einzuführen.
Art. 12 [Geldausfuhrzoll]
Die Koalitionspartner vereinbaren den internationalen Geldfluss zu verzollen.
V.Abschnitt: Sozialpolitik
Art. 13 [Sozialsystem auf Unionsebene]
Die Koalitionspartner vereinbaren die Einführung eines Sozialsystems in der Demokratischen Union. Insbesondere sollen die Bürgerinnen und Bürger bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter abgesichert werden. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass ein solches System staatlich finanziert werden muss.